Kurztitel

Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 373 aus 1935,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

24.11.1935

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel römisch zwei. Die Hohen Vertragschließenden Teile anerkennen, daß die Bestimmungen des Artikels römisch eins auf Lehrfilme anzuwenden sind, die in der einen oder der anderen der folgenden Formen erscheinen:

Litera a Negative, belichtet, entwickelt;

Litera b Positive, belichtet, entwickelt.

Das vorliegende Abkommen gilt in gleicher Weise für alle Formen der Tonwiedergabe wie Ergänzungsschallplatten zum Film und Hörfilme.

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2022

Gesetzesnummer

10009198

Dokumentnummer

NOR12117962

alte Dokumentnummer

N7193533977L