Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.
Bundesgesetzblatt Nr. 373 aus 1935,
Vertrag - Multilateral
Artikel 2
24.11.1935
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Artikel römisch zwei. Die Hohen Vertragschließenden Teile anerkennen, daß die Bestimmungen des Artikels römisch eins auf Lehrfilme anzuwenden sind, die in der einen oder der anderen der folgenden Formen erscheinen:
Litera a Negative, belichtet, entwickelt;
Litera b Positive, belichtet, entwickelt.
Das vorliegende Abkommen gilt in gleicher Weise für alle Formen der Tonwiedergabe wie Ergänzungsschallplatten zum Film und Hörfilme.
18.05.2022
10009198
NOR12117962
N7193533977L