Kurztitel

Übereinkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die Bestimmungen des Staatsvertrages von Saint-Germain über archivalische Fragen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 583 aus 1922,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 22

Inkrafttretensdatum

05.10.1921

Text

Artikel römisch 22 .

Diese Erklärung wird gegen eine gleichlautende Erklärung des königlich rumänischen Gesandten und bevollmächtigten Ministers ausgetauscht werden.

Das Übereinkommen tritt mit dem Tage des Austausches der beiderseitigen Erklärungen in Kraft.

Urkund dessen hat der Unterzeichnete vorstehende Erklärung gefertigt und mit seinem Siegel versehen.

Wien, am 5. Oktober 1921.