Kurztitel

Übereinkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die Bestimmungen des Staatsvertrages von Saint-Germain über archivalische Fragen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 583 aus 1922,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

05.10.1921

Text

Artikel römisch zwei.

Gemäß Artikel 192 des Staatsvertrages von Saint-Germain stellt Österreich desgleichen alle Gegenstände der in vorigem Artikel bezeichneten Art zurück, die nach dem 1. Juni 1914 aus den abgetretenen Gebieten weggebracht worden sind, ausgenommen jedoch die von privaten Eigentümern gekauften Gegenstände.