die Wegstrecke zwischen der Dienststelle und der nächstgelegenen Wohnung mehr als zwei Kilometer beträgt,
Gehaltsgesetz 1956
Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1956, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 1999,
Paragraph 20 b,
01.01.2002
31.12.2001
Fahrtkostenzuschuß
Paragraph 20 b, (1) Dem Beamten gebührt ein Fahrtkostenzuschuß, wenn