Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 1999,
Paragraph 199
01.10.1999
31.12.2003
Leistungsfeststellung
Paragraph 199, Die Bestimmungen über die Leistungsfeststellung sind auf Lehrer an Universitäten und Universitäten der Künste mit der Abweichung anzuwenden, daß an die Stelle des Kalenderjahres das Studienjahr und an die Stelle des Monates Jänner der Monat November treten.