Kurztitel
Jugendwohlfahrtsgesetz 1989
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 161/1989 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013Bundesgesetzblatt Nr. 161 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 69 aus 2013,
Text
Unterstützung der Erziehung
§ 27.Paragraph 27,
Die Unterstützung der Erziehung umfaßt besonders
die Beratung der Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen,
die Förderung der Erziehungskraft der Familie, besonders auch der gewaltlosen Erziehung,
die Förderung der Entwicklung des Minderjährigen,
die Betreuung des Minderjährigen in Gruppen,
die Betreuung des Minderjährigen nach der Entlassung aus der vollen Erziehung.