Kurztitel

Jugendwohlfahrtsgesetz 1989

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 161 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 69 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 27

Inkrafttretensdatum

01.07.1999

Außerkrafttretensdatum

30.04.2013

Text

Unterstützung der Erziehung

Paragraph 27,

Die Unterstützung der Erziehung umfaßt besonders

  1. Ziffer eins
    die Beratung der Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen,
  2. Ziffer 2
    die Förderung der Erziehungskraft der Familie, besonders auch der gewaltlosen Erziehung,
  3. Ziffer 3
    die Förderung der Entwicklung des Minderjährigen,
  4. Ziffer 4
    die Betreuung des Minderjährigen in Gruppen,
  5. Ziffer 5
    die Betreuung des Minderjährigen nach der Entlassung aus der vollen Erziehung.