Absatz eins,Als soziale Dienste sollen besonders angeboten werden:
- Ziffer einsBildung für werdende Eltern, Eltern und Erziehungsberechtigte zur Stärkung der Fähigkeit zur Pflege und Erziehung sowie zur Vorbeugung von Entwicklungsstörungen und Erziehungsschwierigkeiten sowie von physischer, psychischer und sexueller Gewalt, etwa Elternschulen,
- Ziffer 2allgemeine und besondere Beratungsdienste für werdende Eltern, Eltern, Erziehungsberechtigte und Minderjährige, besonders zur Förderung der gewaltlosen Erziehung und zum Schutz Minderjähriger, etwa Mutter- bzw. Elternberatung, Erziehungs- und Familienberatung, Kinderschutzzentren,
- Ziffer 3vorbeugende und therapeutische Hilfen für Minderjährige und deren Familien,
- Ziffer 4Hilfen für Eltern, Erziehungsberechtigte und Minderjährige, besonders durch Einrichtungen zur Früherkennung und Behandlung abweichenden Verhaltens Minderjähriger,
- Ziffer 5Hilfen für die Betreuung Minderjähriger, etwa durch Mutter Kind-Wohnungen und Tagesbetreuung (Paragraph 21 a,),
- Ziffer 6Betreuung Minderjähriger durch niederschwellige Dienste, etwa Streetwork, betreute Notschlafstellen,
- Ziffer 7Pflegeplätze in Familien, Heimen und sonstigen Einrichtungen, besonders Kinderdörfern und sozialpädagogischen Wohngemeinschaften.