Kurztitel
Vertragsbedienstetengesetz 1948
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 86/1948 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/1999Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 1999,
Text
Einstufung in die Entlohnungsschemata I und IIEinstufung in die Entlohnungsschemata römisch eins und römisch zwei
§ 88.Paragraph 88,
Einstufungen auf Planstellen der Entlohnungsschemata I und II sind nach Ablauf des 31. Dezember 1998 nur mehr für Vertragsbedienstete zulässig, die einem dieser beiden Schemata bereits angehören. Einstufungen auf Planstellen der Entlohnungsschemata römisch eins und römisch zwei sind nach Ablauf des 31. Dezember 1998 nur mehr für Vertragsbedienstete zulässig, die einem dieser beiden Schemata bereits angehören.