Kurztitel

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 1999,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 88

Inkrafttretensdatum

01.01.1999

Text

Einstufung in die Entlohnungsschemata römisch eins und römisch zwei

Paragraph 88,

Einstufungen auf Planstellen der Entlohnungsschemata römisch eins und römisch zwei sind nach Ablauf des 31. Dezember 1998 nur mehr für Vertragsbedienstete zulässig, die einem dieser beiden Schemata bereits angehören.