Absatz einsDie Grundausbildung beginnt mit einer Schulung am Arbeitsplatz, während der folgende Ausbildungsinhalte zu vermitteln sind:
- Ziffer einsdie Anwendung psychologischer und psychotherapeutischer Beratungs- und Behandlungsmethoden in der Psychologischen Studentenberatung, insbesondere in den Bereichen Erstgespräch, Indikation, Gesprächsführung, Dokumentation des Behandlungsverlaufes und des Behandlungsergebnisses sowie Eignungsdiagnostik,
- Ziffer 2detaillierte Kenntnisse über Ausbildungsmöglichkeiten nach der Reifeprüfung sowie überblicksmäßige Kenntnisse der Berufsfelder und des Arbeitsmarktes für Maturantinnen und Maturanten sowie Akademikerinnen und Akademiker,
- Ziffer 3Kenntnisse über Informationsmaterialien zur Studien- und Berufsberatung für Maturantinnen und Maturanten sowie Akademikerinnen und Akademiker sowie über die Tätigkeit anderer einschlägiger Einrichtungen,
- Ziffer 4Kenntnisse und Fertigkeiten über psychologisch-diagnostische Verfahren zur Unterstützung der Studien- und Berufswahl,
- Ziffer 5Kenntnisse und Fertigkeiten über angewandte Lern- und Arbeitstechniken für Studierende,
- Ziffer 6Kenntnisse der wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen eines Studiums und der Förderungsmöglichkeiten für Studierende,
- Ziffer 7Kenntnis der unmittelbar erforderlichen Grundlagen für die Berufsausübung gemäß dem Leitbild der Psychologischen Studentenberatung, dem Vertragsbedienstetengesetz 1948, dem Beamten- Dienstrechtsgesetz 1979 sowie dem Psychologengesetz und Psychotherapiegesetz.