Absatz eins,Der Bauherr hat eine Vorankündigung zu erstellen für Baustellen, bei denen voraussichtlich
- Ziffer einsdie Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf denen mehr als 20 Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt werden, oder
- Ziffer 2deren Umfang 500 Personentage übersteigt.