BSchEG-Einhebungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 1998,
Paragraph 4
19.08.1998
Zur Abgeltung der den Trägern der Krankenversicherung durch die Einhebung des Schlechtwetterentschädigungsbeitrages erwachsenden Kosten wird ein jährlicher Pauschalbetrag von 3,58 Millionen Schilling festgesetzt.