Absatz eins,Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft, die am Tag der Wahlausschreibung das 18. Lebensjahr vollendet haben und an diesem Tag und am Tag der Wahl im Betrieb beschäftigt sind.
Post-Betriebsverfassungs-Wahlordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 1998,
römisch fünf
Paragraph 12
01.05.1998
31.05.2021
PBVWO
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
26.05.2021
10009122
NOR12115580
N6199851825L