Absatz eins,Im sicherheitstechnischen Zentrum muß geeignetes Fachpersonal zur fachlichen Unterstützung der Sicherheitsfachkräfte bei Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß Paragraph 76, ASchG im erforderlichen Ausmaß beschäftigt werden.
Sicherheitstechnische Zentren
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 450 aus 1998,
Paragraph 2
01.01.1999