Bundestheaterpensionsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1958, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 1998,
BG
Paragraph 11
01.01.1998
31.12.1998
BThPG
65/02 Besonderes Pensionsrecht
Werden die Gehälter der Beamten der Allgemeinen Verwaltung im Rahmen einer allgemeinen Bezugserhöhung angehoben, so ändert sich die Ruhegenußermittlungsgrundlage in dem Ausmaß, in dem sie sich als Gehaltsansatz eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung ändern würde. Die Bestimmung des Paragraph 5, Absatz 10, über das Höchstausmaß der Ruhegenußermittlungsgrundlage bleibt unberührt.
Ruhegenuß, Versorgungsgenuß
11.07.2023
10008173
NOR12114771
N6199812043O