SUG-Pauschalbetragsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 46 aus 1998,
Paragraph eins
01.01.1998
Als Pauschalbetrag für die anteiligen Verwaltungsaufwendungen der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues für die Vollziehung der Sonderunterstützung nach dem Sonderunterstützungsgesetz wird ein Betrag in der Höhe von 98 500 S monatlich festgesetzt.