Absatz 2,Der Dienstschein hat folgende Angaben zu enthalten:
- Ziffer einsName und Anschrift des Dienstgebers,
- Ziffer 2Name und Anschrift des Dienstnehmers,
- Ziffer 3Beginn des Dienstverhältnisses,
- Ziffer 4bei Dienstverhältnissen auf bestimmte Zeit das Ende des Dienstverhältnisses,
- Ziffer 5Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermine,
- Ziffer 6gewöhnlicher Arbeits(Einsatz)ort, erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeits(Einsatz)orte,
- Ziffer 7anrechenbare Vordienstzeiten, allfällige Einstufung in ein generelles Schema,
- Ziffer 8vorgesehene Verwendung,
- Ziffer 9Anfangsbezug (Grundlohn, weitere Entgeltbestandteile wie zB Sonderzahlungen), Fälligkeit des Entgelts,
- Ziffer 10Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes,
- Ziffer 11vereinbarte Tagesarbeitszeit oder regelmäßige Wochenarbeitszeit des Dienstnehmers und
- Ziffer 12Bezeichnung der auf den Dienstvertrag allenfalls anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung (Kollektivvertrag, Satzung, Betriebsvereinbarung) und Hinweis auf den Raum im Betrieb, in dem diese zur Einsichtnahme aufliegen.