Absatz eins,Vor der Betrauung einer Person mit der Leitung einer der folgenden Organisationseinheiten in einer Zentralstelle ist die betreffende Funktion, soweit sie nicht einer niedrigeren Funktionsgruppe als der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordnet ist, auszuschreiben:
- Ziffer einsSektionen,
- Ziffer 2Gruppen,
- Ziffer 3Abteilungen,
- Ziffer 4sonstige organisatorische Einheiten, die den in Ziffer eins bis 3 angeführten gleichzuhalten sind.