Absatz eins,Es dürfen nur Schilder verwendet werden, die
- Ziffer einsaus gegen Schlag und Umgebungsbedingungen möglichst widerstandsfähigem und witterungsbeständigem Material bestehen,
- Ziffer 2möglichst leicht verständlich sind und keine für das Verständnis nicht erforderlichen Details enthalten,
- Ziffer 3die Eigenmerkmale laut Anhang 1 entsprechend ihrer jeweiligen Aussage aufweisen und
- Ziffer 4sofern sie eine der in Anhang 1 genannten Aussagen treffen, der dort jeweils zugeordneten Darstellung entsprechen.