Absatz eins,Anspruch auf Teilzeitbeihilfe haben Mütter, die mangels Erfüllung der Anwartschaft keinen Anspruch auf Karenzgeld haben, wenn infolge der Entbindung auf Grund eines Dienst(Ausbildungs-, Lehr-)verhältnisses ein Anspruch auf Wochengeld entstanden ist.