Absatz eins,Im arbeitsmedizinischen Zentrum muß geeignetes Fachpersonal zur fachlichen Unterstützung der Arbeitsmediziner/innen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß Paragraph 81, ASchG im erforderlichen Ausmaß beschäftigt werden.
Arbeitsmedizinische Zentren
Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1996,
Paragraph 2
01.01.1997
31.12.1999