Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
BGBl.Nr. 609 aus 1977, zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 411/1996
Artikel 2, Paragraph 43
01.05.1996
31.07.2009
Die Bestimmungen über die Krankenversicherung beim Ausscheiden aus einer durch eine Beschäftigung begründeten Pflichtversicherung und anschließender Erwerbslosigkeit sind auf Leistungsbezieher, die aus dem Bezug von Leistungen nach diesem Bundesgesetz ausscheiden, anzuwenden.