Kurztitel

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 302 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 329 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 18

Inkrafttretensdatum

01.06.1996

Text

Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges

Paragraph 18,

Der Landeslehrer, über den zweimal aufeinanderfolgend die Feststellung getroffen worden ist, daß er den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat, ist mit Rechtskraft der zweiten Feststellung entlassen.