Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für die in der Bewährungshilfe tätigen Bediensteten der Dienstzweige „Höherer Dienst in Justizanstalten und in der Bewährungshilfe“ und „Gehobener sozialer Betreuungsdienst“
Bundesgesetzblatt Nr. 49 aus 1976, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,
BG
Paragraph 2
01.06.1996
31.12.1996
63/02 Gehaltsgesetz 1956; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Die pauschalierten Überstunden- und Sonn- und Feiertagsvergütungen werden in Hundertsätzen des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für die nachgenannten Gruppen wie folgt festgesetzt:
A. für die Verwendungsgruppe B (Entlohnungsgruppe b):
1. nach Absolvierung der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe oder
mit Dienstprüfung
a) Überstundenentschädigung ......................... 8,86%
b) Sonn- und Feiertagsentschädigung ................. 1,57%
2. nach einer vierjährigen praktischen Tätigkeit als
Sozialarbeiter
a) Überstundenentschädigung ......................... 10,89%
b) Sonn- und Feiertagsentschädigung ................. 1,94%
3. nach einer achtjährigen praktischen Tätigkeit als
Sozialarbeiter
a) Überstundenentschädigung ......................... 12,92%
b) Sonn- und Feiertagsentschädigung ................. 2,29%
B. für die Verwendungsgruppe A (Entlohnungsgruppe a):
1. a) Überstundenentschädigung ......................... 13,82%
b) Sonn- und Feiertagsentschädigung ................. 2,05%
2. nach einer vierjährigen praktischen Tätigkeit als
Sozialarbeiter
a) Überstundenentschädigung ......................... 17,01%
b) Sonn- und Feiertagsentschädigung ................. 2,52%
3. nach einer achtjährigen praktischen Tätigkeit als
Sozialarbeiter
a) Überstundenentschädigung ......................... 20,21%
b) Sonn- und Feiertagsentschädigung ................. 2,99%.
Überstundenvergütung, Sonntagsvergütung, Sonntagsentschädigung
20.08.2025
10008368
NOR12111577
N6199655032J