Kurztitel

Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2009

Text

Paragraph 5, Bei Unterrichtserteilung an

  1. Ziffer eins
    allgemeinbildenden höheren Schulen für Berufstätige,
  2. Ziffer 2
    berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für Berufstätige und an
  3. Ziffer 3
    als Schulen für Berufstätige geführten Lehrgängen und Kollegs an Bildungsanstalten
sind drei gehaltene Unterrichtsstunden als vier Wochenstunden zu werten. Diese Umrechnung gilt nicht für an Samstag-Vormittagen gehaltene Unterrichtsstunden.