Absatz eins,Die in den Paragraphen 2 und 3 angeführten Aufgaben erfüllt die Diplomatische Akademie
- Ziffer einsdurch postgraduale Lehrgänge („Lehrgänge“),
- Ziffer 2durch postgraduale Höhere Lehrgänge für Internationale Studien („Höhere Lehrgänge“),
- Ziffer 3durch Spezialkurse und Seminare.