Absatz eins,Die Diplomatische Akademie hat die Aufgabe,
- Ziffer einsAbsolventen und Absolventinnen eines mit einem akademischen Grad abgeschlossenen Studiums an einer inländischen Universität oder Hochschule künstlerischer Richtung oder eines gleichwertigen ausländischen Studiums auf die Berufstätigkeit im diplomatischen Dienst, in internationalen Organisationen oder in der internationalen Wirtschaft vorzubereiten,
- Ziffer 2Absolventen und Absolventinnen von Fachhochschulen auf die Berufstätigkeit in internationalen Organisationen oder in der internationalen Wirtschaft vorzubereiten,
- Ziffer 3die Schulung von Führungskräften des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten sowie die Ausbildung und berufsbegleitende Fortbildung der Bediensteten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zu unterstützen.