Absatz eins,Wurden für eine Arbeitsstätte bzw. einen Betrieb mehrere Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt, so können diese aus ihrem Kreis einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende wählen.
Sicherheitsvertrauenspersonen
Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1996,
Paragraph 8
01.07.1996