Kurztitel

Soziale Sicherheit - Zusatzabkommen (USA)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 779 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1997

Text

Artikel römisch zwei

  1. Absatz eins,Dieses Zusatzabkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die beiden Regierungen einander schriftlich mitgeteilt haben, daß die für das Inkrafttreten des Zusatzabkommens erforderlichen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
  2. Absatz 2,Artikel römisch eins Ziffer 2 dieses Zusatzabkommens ist rückwirkend vom Inkrafttreten des Abkommens anzuwenden.
  3. Absatz 3,Artikel 12 Absatz 1 des Abkommens in der Fassung des Artikels römisch eins Ziffer 6 dieses Zusatzabkommens ist rückwirkend vom 1. November 1996 anzuwenden, wenn das Zusatzabkommen nach diesem Zeitpunkt in Kraft tritt.
  4. Absatz 4,Ausgenommen in den Fällen des Absatzes 3 hat dieses Zusatzabkommen keine Neufeststellung von Leistungen zur Folge, auf die bereits vor seinem Inkrafttreten Anspruch bestanden hat.

    ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten beider Vertragsstaaten dieses Zusatzabkommen unterzeichnet.

    GESCHEHEN zu Wien, am 5. Oktober 1995 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.