Ausländerbeschäftigungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1995,
Paragraph 25
01.06.1996
31.12.2013
Die Sicherungsbescheinigung, die Beschäftigungsbewilligung oder Entsendebewilligung, die Arbeitserlaubnis bzw. der Befreiungsschein enthebt den Ausländer nicht der Verpflichtung, den jeweils geltenden Vorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern nachzukommen.