Absatz eins,Im Fall einer Dienstbeschädigung gebühren dem Beschädigten:
- Ziffer einsBeschädigtenrente, Schwerstbeschädigtenzulage, Familienzulage, Pflegezulage, Blindenzulage, Blindenführzulage, Zuschuß zu den Kosten für Diätverpflegung, Kleider- und Wäschepauschale;
- Ziffer 2berufliche und soziale Maßnahmen;
- Ziffer 3Heilfürsorge;
- Ziffer 4Orthopädische Versorgung.