Verordnung mit der die Dienstzeit bestimmter Bedienstetengruppen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung verlängert wird
Bundesgesetzblatt Nr. 584 aus 1995,
Paragraph eins
01.01.1995
Die Wochendienstzeit der Soldaten, die dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses angehören, beträgt 41 Stunden.