Kurztitel

Verordnung mit der die Dienstzeit bestimmter Bedienstetengruppen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung verlängert wird

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 584 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Text

Paragraph eins,

Die Wochendienstzeit der Soldaten, die dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses angehören, beträgt 41 Stunden.