die Wegstrecke zwischen der Dienststelle und der nächstgelegenen Wohnung mehr als zwei Kilometer beträgt,
Gehaltsgesetz 1956
Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1956, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 522 aus 1995,
Paragraph 20 b,
01.05.1995
31.12.2000
Fahrtkostenzuschuß
Paragraph 20 b, (1) Dem Beamten gebührt ein Fahrtkostenzuschuß, wenn