Absatz eins,Als Leistungen der Arbeitslosenversicherung kommen in Betracht:
- Litera aArbeitslosengeld;
- Litera bNotstandshilfe;
- Litera cBevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung;
- Litera dKarenzurlaubsgeld;
- Litera eSondernotstandshilfe für Mütter oder Väter
- Litera fTeilzeitbeihilfe für unselbständig erwerbstätige Mütter.