- Ziffer einsfür den Unterricht in Deutsch oder in einer anderen Sprache je Klasse oder Schülergruppe um eine Wochenstunde,
- Ziffer 2für den Unterricht in Mathematik je Klasse oder Schülergruppe oder in Physik und Chemie je Klasse um eine halbe Wochenstunde,
- Ziffer 3für die Führung der Klassenvorstandsgeschäfte um eine Wochenstunde,
- Ziffer 4für die Verwaltung
- Litera ader Sammlung für Geschichte und Sozialkunde sowie Geographie und Wirtschaftskunde,
- Litera bder Sammlung für Biologie und Umweltkunde,
- Litera cder Sammlung für Physik und Chemie,
- Litera dder Bücherei,
- Litera eder Schulwerkstätte,
- Litera fder Lehrküche,
- Litera gdes Lehrgartens,
- Litera hder audiovisuellen Unterrichtsbehelfe (Bild- und Tonträger),
- Litera ider Sammlung für Musikerziehung an Hauptschulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung,
- Litera jder Turnsaaleinrichtung einschließlich der Sportgeräte,
sofern diese Sammlungen (Kustodiate) organisationsmäßig vorgesehen sind, tatsächlich bestehen und nicht von einem anderen Bediensteten besorgt werden, je um eine halbe Wochenstunde, insgesamt jedoch höchstens um eine Wochenstunde. An Hauptschulen unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung vermindert sich die Lehrverpflichtung des Lehrers für die Verwaltung der Turnsaaleinrichtung einschließlich der Sportgeräte zusätzlich zu Litera j, um eine halbe Wochenstunde; sind die für die besondere Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung zusätzlich erforderlichen Sportgeräte in einer eigenen Sammlung zusammengefaßt und wird diese nicht von einem anderen Bediensteten besorgt, kann statt der Erhöhung um eine halbe Wochenstunde die Verwaltung einem anderen Lehrer übertragen werden, dem eine Verminderung der Lehrverpflichtung um eine halbe Wochenstunde gebührt. Als Hauptschulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen bzw. sportlichen Ausbildung gelten auch Hauptschulen mit mindestens drei Klassen unter besonderer Berücksichtigung der musischen bzw. sportlichen Ausbildung.