Beginn und Beendigung der Ausbildungstätigkeit der Ausbildungseinrichtung,
Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau
Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1995,
Paragraph 8
01.06.1995
31.07.2013
Die Ausbildungseinrichtung hat dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu melden: