Absatz eins,Über jede Sitzung des Arbeitnehmerschutzbeirates ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Das Ergebnisprotokoll hat zu enthalten:
- Ziffer einsOrt, Datum und Dauer der Sitzung,
- Ziffer 2den Beratungsgegenstand,
- Ziffer 3die Namen der Anwesenden und
- Ziffer 4eine Zusammenfassung der von den einzelnen Institutionen zum Beratungsgegenstand vertretenen Standpunkte.