Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan und einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für bestimmte Angehörige des Bundesheeres
Bundesgesetzblatt Nr. 628 aus 1995,
Paragraph 4
15.09.1995
Die pauschalierte Aufwandsentschädigung beträgt für Offiziere und Unteroffiziere monatlich 200 S und für Chargen 110 S.