Kurztitel

Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan und einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für bestimmte Angehörige des Bundesheeres

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 628 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

15.09.1995

Text

Paragraph eins,

Den Soldaten, die dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses angehören, gebührt eine monatliche Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan sowie eine pauschalierte Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.