Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule
Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994,
römisch fünf
Anlage eins /, 02
01.09.1994
31.08.2001
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 4,)
Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 2,)
3. 10. 2000 (römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang)
31. 8. 2001 (römisch drei. Jahrgang)
Anlage A2
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LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: *1)
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
A. Pflichtgegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
Kernbereich
1. Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
2. a) Deutsch .............. 14-19 (I)
b) Slowenisch ........... 14-19 I
3. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ...... 14-19 I
4. Zweite lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 14-19 I
5. Geschichte (Wirtschafts-
und Sozialgeschichte) ... - - 5- 8 III
6. Geographie
(Wirtschaftsgeographie) . - - 5- 8 III
7. Biologie, Ökologie und
Warenlehre .............. - - 6- 9 III
8. Chemie .................. - - - 3- 5 III
9. Physik .................. - - - 3- 5 III
10. Mathematik und angewandte
Mathematik .............. - 10-13 I
11. Betriebswirtschaft ...... 13-18 I
12. Betriebswirtschaftliche
Übungen und
Projektmanagement *3) ... - 9-13 I
13. Wirtschaftliches Rechnen - - - - 2- 3 II
14. Rechnungswesen *3) ...... 14-19 I
15. Wirtschaftsinformatik ... - - 5- 8 I
16. Textverarbeitung *3) .... - - 8-11 III
17. Politische Bildung und
Recht ................... - - - 4- 6 III
18. Volkswirtschaft ......... - - - 3- 4 III
19. Leibesübungen ........... 9-14 (IVa)
Erweiterungsbereich
20. Ausbildungsschwerpunkte
*4) ..................... - - 6- 9 I
20.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
20.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
20.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
21. Seminare ................ 0-10
Fremdsprachenseminar .... I-II
Allgemeinbildendes
Seminar ................. III
Betriebswirtschaftliches
Seminar ................. I
Praxisseminar ........... IV
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Gesamtwochenstundenzahl ...34-36 36-38 36-38 35-37 36-38 182
B. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht *5)
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
A. Pflichtgegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
Kernbereich
1. Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
2. a) Deutsch .............. 3 3 3 2 3 14 (I)
b) Slowenisch ........... 3 3 3 2 3 14 I
3. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 15 I
4. Zweite lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I
5. Geschichte (Wirtschafts-
und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 6 III
6. Geographie
(Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - 6 III
7. Biologie, Ökologie und
Warenlehre .............. 2 - - 3 2 7 III
8. Chemie .................. - 3 - - - 3 III
9. Physik .................. - - 2 2 - 4 III
10. Mathematik und angewandte
Mathematik .............. - 3 3 2 2 10 I
11. Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 14 I
12. Betriebswirtschaftliche
Übungen und
Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - 9 I
13. Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - 2 II
14. Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 15 I
15. Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - 5 I
16. Textverarbeitung *3) .... 4 3 2 - - 9 III
17. Politische Bildung und
Recht ................... - - - 2 2 4 III
18. Volkswirtschaft ......... - - - - 3 3 III
19. Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
Erweiterungsbereich
20. Ausbildungsschwerpunkte
*6) ..................... - - - 3 4 7 I
20.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
20.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
20.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
---------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl ... 35 37 37 36 37 182
---------------------------------------------------------------------
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
B. Freigegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
1. Dritte lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I
2. Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I
3. Philosophischer
Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III
4. Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II)
5. Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III
6. Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I
7. Besondere
Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I
8. Fremdsprachige
Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III
9. Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III
10. Psychologie
(Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III
11. Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V)
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
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1. Einführung in die Praxis
des wissenschaftlichen
Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III
2. Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV
3. Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa
4. Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V
5. Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V
6. Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V
7. Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V
8. Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
D. Freiwilliges Betriebspraktikum
Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in
den V. Jahrgang.
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Lehrver-
Wochenstunden pflich-
E. Förderunterricht *1) *10) tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
1. Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I)
2. Slowenisch .............. 2 2 2 2 - I
3. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I
4. Zweite lebende
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2)... 2 2 2 2 - I
5. Mathematik und angewandte
Mathematik .............. - 2 2 2 - I
6. Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I
7. Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I
8. Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I
9. Textverarbeitung *3) .... 2 2 2 - - III
römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.
Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.
Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.
Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schüler in beiden Sprachen zu achten.
Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.
Da die Schüler den Stoff in allen Gegenständen - außer in Deutsch und Slowenisch - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfaßt werden.
Ergänzend wird für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angemerkt:
Slowenisch
Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im römisch eins. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können.
Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.
Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern.
Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit und das Selbstbewußtsein der Schüler, führt zu individueller Stilbildung und vertieftem Sprachverständnis.
Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.
Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen.
Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden.
Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien” soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.
Der Gebrauch von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten.
römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
2. a) DEUTSCH
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
2. b) SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
8. CHEMIE
9. PHYSIK
14. RECHNUNGSWESEN
19. LEIBESÜBUNGEN
Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.
20.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
21. SEMINARE
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
B. FREIGEGENSTÄNDE
2. LATEIN
11. STENOTYPIE
2. RHETORIK
5. CHORGESANG
6. SPIELMUSIK
7. KREATIVES GESTALTEN
8. LEIBESÜBUNGEN
E. FÖRDERUNTERRICHT
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*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).
*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte siehe Abschnitt römisch drei; Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich.
*5) Wie Ziffer 2, der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).
*6) Festlegung durch die Schulbehörde römisch eins. Instanz (siehe Abschnitt römisch drei).
*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.
*8) Im römisch drei. und römisch vier. oder im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.
*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Verkehrswirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
27.12.2019
10008944
NOR12109930
N6199445832J