Kurztitel

Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 991 aus 1994,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins,

Inkrafttretensdatum

01.09.1994

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretedatum vergleiche Art. römisch eins Paragraph 3,).

Text

                                                             Anlage

                                                           ----------

                 LEHRPLAN DER AKADEMIE FÜR SOZIALARBEIT

      einschließlich der Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige

                          I. STUNDENTAFEL

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                              Gesamtwochenstunden *1)

                                     Summe

                             Akademie       Akademie       Lehrver-

   Unterrichtsgegenstände    für Sozial-    für Sozial-  pflichtungs-

                                arbeit       arbeit für     gruppe

                                            Berufstätige

                             6 Semester     6-8 Semester

---------------------------------------------------------------------

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

   1. Human- und

      Sozialwissenschaften

      (als

      Bezugswissenschaften

      der Sozialarbeit)

      Religion ............    10 *2)         6-8 *3)        (III)

      Psychologie .........    5-12            4-10            I

      Pädagogik ...........    4-10             3-9            I

      Medizin .............    7-12            6-11            I

      Recht ...............    8-14            6-10            I

      Soziologie ..........     5-8             5-8            I

      Politikwissenschaft .     2-4             2-3           II

      Wirtschafts- und

      Sozialpolitik .......     3-7             3-7            I

      Sozialforschung .....     2-5             2-5            I

   2. Methodik der

      Sozialarbeit

      Theorie der

      Sozialarbeit ........    8-10             5-8            I

      Handlungsfelder der

      Sozialarbeit ........   16-20           14-18           II

      Methoden der

      Sozialarbeit ........   10-14           10-14           II

      Organisation und

      Administration der

      Sozialarbeit ........     2-4             2-4          III

   3. Akademieautonome

      Pflichtgegenstände *4)   0-12            0-12

      Deutsch/Lebende

      Fremdsprache ........                                   I

      Allgemeinbildende

      Fachgebiete .........                                  III

      Wirtschaftliche

      Fachgebiete .........                                   II

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

      Praxisorientierte

      Unterrichtsver-

      anstaltungen ........   13-17           13-15          III

      Praxisseminar .......   12-14           12-14          III

      Ergänzende

      Unterrichtsver-

      anstaltungen *4) ....    6-12            6-12

        Spezialgebiete der

        Sozialarbeit ......                                I-III *5)

        Persönlichkeits-

        bildung ...........                                  III

      Ästhetisch-kreative

      Fachgebiete .........     0-6             0-6           IV

      ---------------------------------------------------------------

      Gesamtwochenstunden-

      zahl ................     129           110-112

C. PRAKTIKA *4)

   Pflichtpraktikum an der

   Akademie für

   Sozialarbeit: ..........               880 Stunden

   Pflichtpraktikum an der

     Akademie für

     Sozialarbeit für

     Berufstätige: ........               720 Stunden

D. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN *4)

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Akademie für Sozialarbeit hat im Sinne des Paragraph 79, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, jenes grundlegende Wissen und Können zu vermitteln, das zur Ausübung des Sozialarbeiterberufes befähigt.

Sie führt in die Sozialarbeit als wissenschaftlich begründete Berufstätigkeit in bezug auf die materiellen, physischen, psychischen und sozialen Bedürfnisse des Menschen in einer sich verändernden Gesellschaft und ihre Befriedigung durch ein System öffentlicher und privater sozialer Programme, Dienste und Einrichtungen sowie durch Aktivierung einzelner oder kollektiver Selbsthilfekräfte bei Betroffenen ein.

Sie führt in die Sozialarbeit als berufliches soziales Handeln mit gesellschaftspolitischem Bezug durch Mitgestaltung von gesellschaftlichen Bedingungen, Erkennen und Aufdecken von sozialen Problemen und Mitarbeit bei der Lösung von persönlichen und gesellschaftlichen Konflikten ein.

Sie befähigt den Studenten zur Kommunikation, zur Eigenständigkeit und zu tolerantem Verhalten, ebenso zum Erschließen vorhandener Hilfsquellen und zum Erarbeiten neuer Lösungsmodelle.

Dieser Lern- und Befähigungsprozeß bietet dem Studenten die Grundlagen zu einer qualifizierten und selbständigen Berufsausübung in den Handlungsfeldern der Sozialarbeit.

Der Student soll sich mit der Gesellschaft und der Kultur Österreichs und Europas auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Politik und Sozialwesen sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen können.

römisch III. STUDIENPLAN

(AKADEMIEAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN)

Der vom Ständigen Ausschuß zu beschließende Studienplan (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnet in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Studien- und Arbeitsformen sowie der Studienorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Akademie sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der akademieautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studenten und der Lehrer sowie des akademieinternen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlich-sozialen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Dem Ständigen Ausschuß der Akademie obliegt im vorgesehenen Rahmen

  1. Ziffer eins
    die Festlegung der Gesamtwochenstundenzahlen der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen,
  2. Ziffer 2
    die Aufteilung der Gesamtwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände auf sechs Semester an der Akademie für Sozialarbeit und auf sechs bis acht Semester an der Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige,
  3. Ziffer 3
    die Entscheidung über die Form der einzelnen Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Übung; Einzel- oder Blockveranstaltungen) und
  4. Ziffer 4
    die Festlegung der ergänzenden Unterrichtsveranstaltungen sowie der Praktika.
Soweit der Ständige Ausschuß Festlegungen im Sinne der Ziffer eins bis 4 des vorstehenden Absatzes nicht trifft, haben diese Festlegungen durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Soweit im Rahmen des Studienplanes akademieautonome Pflichtgegenstände festgelegt werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Jeder akademieautonome Pflichtgegenstand ist einer der drei vorgesehenen Pflichtgegenstandsgruppen zuzuordnen, wobei eine den konkreten Lehrinhalt angebende Zusatzbezeichnung zulässig ist.
Im Bereich des Pflichtgegenstandes „Handlungsfelder der Sozialarbeit'' können aktuelle Problembereiche der Sozialarbeit als zusätzliche Handlungsfelder festgelegt werden.
Ferner können durch den Studienplan zur Ergänzung von Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen oder zur Vermittlung von Inhalten anderer Fachgebiete Freigegenstände und unverbindliche Übungen (auch als Blockveranstaltungen) festgelegt werden. Solche Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind einem in der Stundentafel genannten Unterrichtsgegenstand zuzuordnen, wobei der Gegenstandsbezeichnung ein den konkreten Lehrinhalt bezeichnender Zusatz anzufügen ist. Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind weiters hinsichtlich ihres Inhaltes (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze) und des Stundenausmaßes durch akademieautonome Lehrplanbestimmungen zu konkretisieren.
Bei der Erlassung akademieautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf die Bildungsaufgabe der Akademie für Sozialarbeit (Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige) Bedacht zu nehmen. Stoffwiederholungen sind zu vermeiden.
Durch akademieautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung „Spezialgebiete der Sozialarbeit'' festgelegt werden, daß die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen; dabei soll die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.
Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, daß die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studenten fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Die Studienpläne haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der jeweiligen Akademie zu beachten.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Lehre und die Lernorganisation an der Akademie für Sozialarbeit soll nach folgenden, dem allgemeinen Bildungsziel entsprechenden didaktischen Grundsätzen erfolgen:

  1. Ziffer eins
    Bei der Auswahl der Studieninhalte und bei der Bestimmung der Ziele sollen jene Einstellungen, Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten im Mittelpunkt stehen, die zu einer reflektierenden Bewältigung beruflicher Situationen befähigen; dabei sollen insbesondere die Aktivität, Selbständigkeit und Selbstreflexionsfähigkeit der Studenten gefördert sowie ihre Interessen und die Interessen der Zielgruppen der Sozialarbeit berücksichtigt werden. Das Unterrichtsprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern ist besonders zu beachten.
  2. Ziffer 2
    Die Studenten sollen wissenschaftliche Ansätze kennenlernen, die sich hinsichtlich ihres Erkenntnisinteresses, ihrer Methoden und Ergebnisse voneinander unterscheiden. Sie sollen beurteilen, welchen Beitrag diese Ansätze zur Erklärung und Lösung von Problemen und Konflikten leisten können. Dies schließt mit ein, daß gesellschaftliche, wissenschaftliche und berufsspezifische Entwicklungen kontinuierlich berücksichtigt werden.
  3. Ziffer 3
    Unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes sollen die Studienangebote der Akademie für Sozialarbeit auf eine ganzheitliche Bildungsleistung abzielen. Bei der Auswahl der Studieninhalte soll im Sinne dieses Bildungsprinzips einerseits auf die Gültigkeit der Inhalte, andererseits auf ihre Gegenwartsbezogenheit und Zukunftsbedeutung geachtet werden. Unter dem Aspekt der Persönlichkeitsbildung sollen die Studenten befähigt werden, sich zunehmend als verantwortliche Entscheidungsträger für berufliches Handeln zu begreifen.
  4. Ziffer 4
    Lehrveranstaltungen sollen grundsätzlich so gestaltet werden, daß
    1. Litera a
      die Studenten lernen, selbständig und kooperativ zu arbeiten, eigene Lernmotivation zu entwickeln und den Lernprozeß eigenverantwortlich mitzugestalten;
    2. Litera b
      die Entscheidungsspielräume zunehmend erweitert sowie individuelle Studieninteressen einbezogen und soziale und emotionale Komponenten des Lernens berücksichtigt werden;
    3. Litera c
      den Studenten Gelegenheit geboten wird, demokratisches Verhalten zu erfahren und demokratische Entscheidungsprozesse mitzugestalten, sodaß theoretische Reflexion und praktische Tätigkeit ineinandergreifen können. So sollen berufsspezifische Inhalte exemplarisch, praxis- bzw. problemorientiert bearbeitet werden.
  5. Ziffer 5
    Zur Gewährleistung des Ausbildungszieles ist es erforderlich, daß die Lehrer sich um eine intensive Zusammenarbeit mit in der Berufspraxis stehenden Sozialarbeitern und mit Vertretern anderer Disziplinen bemühen.
Der Lehrplan für die Pflichtveranstaltungen enthält den Lehrstoff, welchen die Lehrveranstaltungen jedenfalls behandeln müssen. Die zeitliche Verteilung steht dem Lehrer frei.
Die Pflichtveranstaltungen können in Form von Vorlesungen, Seminaren und Übungen durchgeführt werden. Vorlesungen dienen der Vermittlung umfangreicher Stoffgebiete, während Seminare neben der Wissensvermittlung die Aufgabe haben, die Studenten durch detaillierte Beschäftigung mit Einzelaspekten, Benützung von (auch fremdsprachlicher) Fachliteratur und durch Diskussion der Probleme mit wissenschaftlichen Arbeitsweisen vertraut zu machen. Übungen haben darüber hinaus die Aufgabe, die Studenten in besonderer Weise in die anwendungsorientierten Aspekte der Sozialarbeit einzuführen.
Für die Vermittlung und Erarbeitung der Inhalte erscheint die Kombination verschiedener Methoden besonders geeignet, wie:

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

  1. Ziffer eins
    Human- und Sozialwissenschaften
(als Bezugswissenschaften der Sozialarbeit)

RELIGION

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht:
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 491 aus 1993, findet Anwendung.
  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht:
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991, findet sinngemäß Anwendung.

PSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Entwicklungspsychologie aus der Sicht verschiedener fachlicher Richtungen, insbesondere aus dem phänomenologischen, tiefenpsychologischen und lernpsychologischen Aspekt sowie unter Bedachtnahme auf die Ansätze der humanistischen Psychologie und der jeweils neueren wissenschaftlichen Sichtweisen. Entwicklungsstörungen (zB Hospitalismus, Separationsreaktionen), Interventionsstrategien mit besonderer Berücksichtigung der Prävention, Elternberatung, Entwicklungsdiagnostik, Möglichkeiten der Förderung.

Lebenslaufpsychologie.

Alterspsychologie.

Konflikt- und Friedenspsychologie.

Praxisrelevante Erkenntnisse über Interaktionsbedingungen, soziale Kognition (zB Personenwahrnehmung), soziale Einstellungen (zB Vorurteile), Kommunikationspsychologie (zB Beziehungsstörungen, soziale Austauschprozesse), Gruppendynamik (zB Geschlechtsrollen), berufsrollenspezifische Fragen, Konfliktstrategien, Psychohygiene des Sozialarbeiters.

Beschreibung, Erklärung und Veränderung von Störungen des psychischen Geschehens, deren multikausale Determiniertheit; Ansätze diagnostischer und therapeutischer Methoden, Indikationsfragen, Interventionsmöglichkeiten des Sozialarbeiters auf der Basis psychotherapeutischer Konzepte (Modifizierung des „Settings''). Übersicht über problemadäquate Ressourcen für die Sozialarbeit aus verschiedenen Bereichen der Angewandten Psychologie (zB forensische, klinische, pädagogische, Arbeits-, Freizeit- und Organisationspsychologie).

Wirkung der materiellen Umwelt (zB Wohnumwelt auf Erleben und Verhalten, ausgewählte Problemstellungen als Beispiel für die Bedeutung interdisziplinärer Kooperation).

PÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Sozialisationsprozesse und -instanzen (Familie, Altersgruppe, Schule, Beruf usw.). Sozial- und Freizeitpädagogik als „intermediäres System'' zwischen Schulpädagogik und Familienerziehung.

Ausgewählte Grundbegriffe der Erziehungswissenschaft (Verhaltensdimensionen, Autorität, Lernen).

Gesellschaftlicher Kontext von Erziehung und Bildung (Systemfunktion, Normen, Ziele, Institutionen).

Sozial- und freizeitpädagogische Einrichtungen und Angebote „stationärer'' und „mobiler'' Art, deren Bezug zur sozial-kulturellen Infrastruktur eines Gemeinwesens, ihre Funktionen, Organisationsformen und Trägerschaft, theoretische Erklärungsmodelle, historische Entwicklung. Interventions- und Innovationsmöglichkeiten des Sozialarbeiters im Rahmen dieser Institutionen und Angebote bzw. im Kontakt mit ihnen.

Ausgewählte Fragestellungen aus beruflich relevanten Fachgebieten der Pädagogik, wie Schulpädagogik, Berufspädagogik, Erwachsenen(weiter)bildung, Politische Bildung, Medienpädagogik, Spielpädagogik, Sonderpädagogik, Sexualpädagogik, pädagogische Handlungskompetenzen des Sozialarbeiters.

MEDIZIN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Psychophysische Aspekte der Schwangerschaft (zB Probleme der Familienplanung, genetische Beratung, Schwangerschaftsabbruch). Störungen der Entwicklung in der Schwangerschaft (Embryopathie, Fetopathie und Infektionen). Rhesus-Inkompatibilitätsprobleme (Prophylaxe, Therapie).

Geburt. Probleme der Frühgeburt und Mangelgeburt. Maßnahmen zur Senkung der Säuglingssterblichkeit. Grundlagen der Genetik.

Chromosomen-Anomalien. Die sexuelle Entwicklung des Menschen.

Körperliche Entwicklung des Menschen. Erkrankungen im Kindesalter. Problembereich der Kindesmißhandlung, Inzestprobleme, Deprivation. Geriatrie.

Der behinderte Mensch.

Psychische Erkrankungen und Störungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, ihre sozialen und psychosomatischen Aspekte.

Allgemeine Psychopathologie. Medizinische Aspekte des Alkoholismus, des Nikotinmißbrauchs, der Drogenabhängigkeit, des suizidalen Verhaltens. Probleme der Vorbeugung und der adäquaten Versorgung der Bevölkerung mit psychohygienischen Einrichtungen und der Rehabilitation der psychisch Erkrankten.

Gerontopsychiatrie.

Forensische Medizin. Sozialpsychiatrisch relevante Phänomene. Hospitalisierungsprobleme (in Krankenanstalten, Strafvollzugsanstalten, Altersheimen usw.). Selbst- und Fremdgefährdung.

Therapeutische Möglichkeiten in der Psychiatrie.

Bedeutung der natürlichen und künstlichen Umwelt sowie sozialer Strukturen für Gesundheit und Krankheit unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsmedizin und des Umweltschutzes.

Gesundheitserziehung, Präventivmedizin. Psychosomatische Medizin.

Alternative medizinische Modelle (zB Homöopathie, Akupunktur, Naturheilkunde usw.).

Epidemiologie. Medizinalstatistik.

Geschichtliche Entwicklung der Sozialmedizin. Medizinsoziologie.

Volkskrankheiten.

Funktion und Organisation des Gesundheitswesens in Österreich.

Einrichtung für den prophylaktischen wie für den therapeutisch-rehabilitativen Bereich.

Wichtige internationale Gesundheitsorganisationen.

RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Grundbegriffe des Rechtes:

Rechtsordnung, subjektives Recht, Naturrecht, Rechtspositivismus, Rechtsnormen, Rechtsquellen.

Begriff der Person; Rechts- und Handlungsfähigkeit.

Staatsbürgerschaftsgesetz.

Eherecht.

Eltern- und Kindschaftsrecht:

Rechtsverhältnisse der ehelichen und unehelichen Kinder sowie der Kinder aus geschiedenen Ehen; Legitimation, Namensgebung, Annahme an Kindes Statt, Pflegeverhältnis, Unterhaltsregelungen, Vormundschaft. Kuratel und Sachwalterschaft.

Grundzüge des Zivilprozeßrechts und des Insolvenzrechts. Fristen und Rechtsmittel.

Grundzüge des Außerstreitverfahrens, insbesondere vormundschafts- und pflegschaftsgerichtliche Verfahren.

Grundzüge des Erbrechts.

Einschlägige Kapitel des Mietrechts und des Konsumentenschutzgesetzes.

Aufbau und Funktion der Behörde, insbesondere der Verwaltungsbehörden und der Gerichte, Kompetenzverteilung. Grundzüge des Verwaltungsverfahrens.

Jugendwohlfahrtsgesetze, Sozialhilfegesetze und Behindertengesetze. Jugendschutzgesetze. Weitere Schutz- und Förderungsmaßnahmen für spezielle Personengruppen.

Beihilfewesen (Familien-, Bildungs-, Wohnbeihilfen usw.).

Sozialversicherungsrecht:

Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung.

Grundzüge des Sanitätsrechts, Rechtsgrundlagen verwandter Berufe (zB Psychotherapiegesetz, Ärztegesetz, MTD-Gesetz, sozialarbeiterisch relevante Teile der Gewerbeordnung - Lebens- und Sozialberater, Psychologengesetz, Krankenanstaltengesetz, Krankenpflegegesetz usw.) Arbeitsrecht:

Grundzüge des Arbeitsvertragsrechtes, Arbeitnehmerschutz. Mutterschutzgesetzgebung.

Gesetzliche Maßnahmen zur beruflichen Förderung der Arbeitnehmer und zur Sicherung des Arbeitsplatzes (Arbeitsmarktförderungsgesetz, Berufsausbildungsgesetz, Arbeitsplatzsicherungsgesetz).

Grundzüge des Strafrechts und Strafprozeßrechts, insbesondere Jugendstrafrechtsverfahren, Jugendgerichtsgesetz.

Grundzüge des Strafvollzugsgesetzes.

Bewährungshilfegesetz. Suchtgiftgesetz.

Rechtliche Aspekte des Arbeitsbündnisses zwischen Klienten und Sozialarbeitern:

Amtshaftung, Amtsverschwiegenheit, Anzeigepflicht,

Aufsichtspflicht.

Der Sozialarbeiter als Bürger:

Vereinsrecht, Rechtsgrundlagen für Sonderformen oder spezielle Handlungsschritte der Sozialarbeit (zB Hearings, Informationsveranstaltungen, Demonstrationen, alternative Arbeits- und Erwerbsformen, Gemeinwesenprojekte, Privatpraxis, Gemeinschaftspraxis).

SOZIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Soziale Prozesse und Strukturen sozialer Gebilde:

Gruppe und Organisation; Position, Status, Rolle, Institution, Werte und Normen; Sozialisation, soziale Kontrolle, Konflikt, Mobilität und Wandel.

Gesellschaft und Gesellschaftstheorie:

Entwicklung, sozioökonomische Bedingtheit, historische

Hintergründe;

Sozialstruktur und sozialer Wandel Österreichs:

Schichtung, Formen und Auswirkungen sozialer Ungleichheit,

Unterprivilegierung und Randgruppen.

Angewandte Soziologie:

Familie, Beruf und Arbeit, Freizeit, Jugend, Alter, Bildung,

abweichendes Handeln ua. mehr.

Wesentliche gesellschaftliche Grundkonzeptionen und politische Systeme (Liberalismus, Kapitalismus, Marxismus, Sozialismus).

Ideen- und kulturgeschichtliche Entwicklung; Wechselwirkung zwischen Wirtschaftssystemen und gesellschaftlicher Grundkonzeption.

POLITIKWISSENSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Verfassungs- und Regierungssystem Österreichs: Entwicklung und Vergleich zu anderen Systemen; politische Parteien und Verbände.

Weltpolitische Entwicklungen und Veränderungen (insbesondere im europäischen Raum) sowie deren Folgen für das politische und soziale System Österreichs.

WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Einführung in wirtschaftliche Grundbegriffe, insbesondere Produktion, Konsumption, Verteilung, Markt und Planung, Bedürfnisse, Interessen, Macht.

Wirtschaftsstrukturen; Wirtschaftstheorien mit ihren praktischen Auswirkungen; Wirtschaftswachstum, qualitatives Wachstum (Ökologie, Ökonomie, Umweltschutz, Sozialindikatoren, Lebensqualität), Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Konjunkturzyklen, Arbeitslosigkeit, Lohn und Preis, Inflation.

Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre:

Thematisierung von wirtschaftlichen und sozialen Zielvorstellungen;

Projekt-, Budgetplanung, Kostenrechnung; Sozialmanagement;

Sozialmarketing; Werbung; Öffentlichkeitsarbeit.

Wirtschaftliche Ungleichheiten:

Vermögens- und Einkommensverteilung, Armut, regionale

Differenzierungen, Infrastruktur.

Ziele, Mittel, Instrumente und Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik.

Sozialpartnerschaft:

Stellenwert der Maßnahmen im System der sozialen Sicherheit mit besonderer Berücksichtigung der österreichischen Praxis.

Trends und Entwicklungen im Wirtschafts- und Sozialbereich.

SOZIALFORSCHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Forschungslogischer Ablauf:

Entdeckungs-, Begründungs- und Verwertungszusammenhang von Forschung; Forschungsauftrag und Forschungsplanung; Möglichkeiten der Forschungsförderung.

Forschungsmethoden:

Schriftliche und mündliche Formen der Befragung, systematische Beobachtung, Dokumentenanalyse, Methoden der handlungsorientierten Forschung.

Experimentelles und nicht-experimentelles Vorgehen in der Sozialforschung.

Statistische Verfahren und deren Grenzen.

Datenerhebung, -ordnung und -interpretation.

Auswerten und Verfassen eines Forschungsberichts.

Wertfreiheitspostulat.

Ausgewählte forschungsethische Probleme (zB Datenschutz).

2. Methodik der Sozialarbeit

THEORIE DER SOZIALARBEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Gesellschaftliche Funktion der Sozialarbeit:

Gesellschaftlicher Bedarf und individuelle Bedürfnisse. Geschichte der gesellschaftlichen Hilfen; Charakteristika der gesellschaftlichen Hilfen in der Gegenwart (Motive, Formen, Ziele).

Sozialarbeit als gesellschaftliche Hilfe (Entwicklung, gegenwärtiger Stand, Zukunftsperspektiven); die Stellung der Sozialarbeit im System der sozialen Sicherheit.

Gegenwärtige Notstände und zukünftige Arbeitsstruktur im Mikro-,

Mezzo- und Makrobereich.

Organisation sozialer Dienste:

Öffentlich-rechtliche und freie Träger (Organisation, Zusammenarbeit, spezielle Probleme, Finanzierung). Regionalisierung. Anstellungsverträge von Sozialarbeitern. Freiberufliche Sozialarbeit. Funktion des ehrenamtlichen Mitarbeiters in der Sozialarbeit. Die Bedeutung materieller Ressourcen für den Sozialarbeiter und die Sozialarbeit.

Der Begriff „Klient'' in der Sozialarbeit (individuelle und gesellschaftliche Aspekte); die Position des Klienten in der Gesellschaft. Besondere Bedürfnisse von Klienten und Klientengruppen. Professionelle Beziehungsformen zwischen Sozialarbeiter und Klienten (Kooperieren, Verhandeln, Konflikte). Arbeit mit Zielgruppen und Aktionssystemen.

Entwicklung des Sozialarbeiterberufes; Professionalisierungsprozeß;

Ausbildung, Weiterbildung, Supervision, Berufsorganisation usw.;

Abgrenzung gegenüber und Zusammenarbeit mit anderen sozialen Berufen, Teamarbeit, Handlungskompetenzen und Handlungsspielräume, Öffentlichkeitsarbeit.

Berufsethik des Sozialarbeiters (Berufskodex, Menschenrechte, Zeugnisverweigerung).

Persönlichkeitsvoraussetzungen und -entwicklung (Helferproblematik, Psychohygiene).

Persönliche und gesellschaftliche Bedeutung von Macht und Verantwortung des Sozialarbeiters gegenüber seinen Klienten und seinen Anstellungsträgern (typische Konfliktpunkte usw.).

Theorie der Sozialarbeit im engeren Sinne:

Geschichte der Theoriebildung. Unterschiedliche Ansätze.

Definitionen der Sozialarbeit.

Handlungstheorien der Sozialarbeit:

Allgemeine und spezielle Methoden der Problemlösung. Die Rolle der Forschung in der Sozialarbeit.

HANDLUNGSFELDER DER SOZIALARBEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Familie:

Lebens- und Arbeitsbedingungen:

Wohnsituation, Beruf (Sondersituation der Pendler, Schichtarbeiter ua.).

Probleme materieller Versorgung (Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, ökonomische Notstände).

Probleme beim Management der familiären Aufgaben wie Kinderversorgung, Haushaltsführung.

Schwierigkeiten mit dem Rollenverhalten und ihre Auswirkungen auf

die erzieherische Kompetenz.

Erziehungsprobleme in der Familie.

Zwischenmenschliche Konflikte (Paar-, Eltern-, Kinder- und Generationskonflikte).

Broken home-Situationen.

Mißhandlung, Verwahrlosung, Schulverweigerung ua. Formen und Institutionen der Erziehungshilfe:

Präventive Maßnahmen, zB Beratungseinrichtungen.

Stützende Maßnahmen, zB Angebote ambulanter Betreuung,

Nachbarschaftshilfe.

Fremdunterbringungen von Kindern, zB Adoption, Pflegeplatz, Heime,

Wohngemeinschaften ua. Der alte Mensch:

Gesellschaftliche, gesundheitliche, materielle Lebensbedingungen,

Wohnsituation.

Emotionale Belastungen (Trauerarbeit, Funktionsverlust, Generationskonflikt, Isolation).

Pflege und Versorgung (Selbsthilfe, familiäre und nachbarschaftliche Hilfen, ambulante soziale Dienste).

Der alte Mensch in Institutionen (Altersheim, Krankenhaus, Heim; spezielle Aufgaben des Sozialarbeiters wie persönliche Unterstützung, Animation, Nachbetreuung).

Vorbereitung auf das Alter.

Bildung:

Erziehungsfragen im Kindergarten, in der Schule; Schulsozialarbeit; sozialpädagogische Arbeit in ganztägigen Schulformen, Internaten und Heimen; Kursleitung im Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung.

Beruf:

Problematik der Arbeitslosigkeit; Fragen der Umschulung;

Arbeitsmarktservice; selbstverwaltete Betriebe (Management);

Arbeitsangebote bei verminderter Leistungsfähigkeit und Behinderung;

Formen und Probleme beruflicher Ausbildung; betriebliche Sozialarbeit.

Freizeit:

Freizeitgestaltung für Jugendliche, Erwachsene, alte Menschen;

Animation; Elterntraining; Gesprächsrunden; Haus der offenen Tür;

Gemeinschafts- und Kommunikationszentren; freizeitpädagogische Arbeit in ganztägigen Schulformen, Heimen und geschlossenen Institutionen.

Gesundheit:

Behinderte Menschen.

Chronisch Kranke und Langzeitpatienten (Krebs, Tuberkulose, Multiple Sklerose ua.).

Psychiatrische Patienten.

Suchtkranke (Alkohol, Drogen, Nikotin ua.).

Krisenintervention.

Rehabilitation, Fragen der psychosozialen Versorgung, Möglichkeiten der sozialen Wiedereingliederung, Fragen der finanziellen Versorgung.

Sozialarbeit in stationären und ambulanten Einrichtungen der medizinischen Versorgung.

Selbsthilfegruppen im medizinischen Bereich.

Umweltschutz, Wohnhygiene, Familienplanung, Sexualberatung.

Randgruppen und Minderheiten:

Verhaltensauffälligkeit, Verwahrlosung und Delinquenz, Wechselwirkung zwischen individuellen Komponenten, gesellschaftlichen Fakten und situativen Gegebenheiten.

Sozialarbeit im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe (spezielle Rechtsfragen, zB Modalitäten des Gerichtsverfahrens).

Sozialarbeit mit Obdachlosen, Nichtseßhaften, Sozialhilfeempfängern und chronischen Problemfamilien.

Sozialarbeit mit Gastarbeitern und Flüchtlingen.

Internationale Sozialarbeit und Entwicklungsarbeit:

Entwicklungshilfe, Entwicklungspolitik (historische, ökonomische, politische und soziale Aspekte).

Internationale Arbeitsteilung und Wirtschaftsordnung (Dependenz).

Friedenserziehung.

Internationale Sozialarbeit.

Weitere Handlungsfelder:

Aktuellen Problembereichen der Sozialarbeit kann durch Festsetzung zusätzlicher Handlungsfelder entsprochen werden (siehe Abschnitt römisch III).

METHODEN DER SOZIALARBEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Geschichte der sozialen Einzelfallhilfe, ihre ethischen Prinzipien und Zielsetzungen; Persönlichkeit, Wertvorstellungen und Berufsrolle des Sozialarbeiters, deren Einfluß auf die helfende Beziehung.

Gestaltung des Erstgesprächs, Stellenwert der Anamnese, psychosoziale Diagnostik, Grundlagen und Auswertung von Gesprächsführung.

Casework-Prinzipien, Modelle für problemlösende und personenbezogene Vorgangsweisen.

Die Rolle der identifikatorischen Prozesse, Abgrenzung und Konfliktklärung in der sozialen Einzelfallhilfe, emotionale Beziehungsfaktoren im interpersonalen Dialog (Aggressivität, Depressivität, Sexualität usw.).

Dyadische Sozialarbeit im weiteren Sinn, Gesprächsführung mit Klienten wie auch mit Personen aus Zielgruppen- und Aktionssystemen (Kollegen, Vorgesetzte, Funktionäre öffentlicher Einrichtungen usw.), Fallstudien, Dokumentation, Supervision. Methoden und Strategien der Familienarbeit. Definition, Funktion, Ziele und Verfahrenstechniken sozialer Gruppenarbeit. Charakteristika der Gruppenbeziehung im Vergleich zur Individualbeziehung.

Unterschiedliche Modelle der Gruppenführung.

Gruppenstruktur und Gruppenprozesse.

Dokumentation des Geschehens in der Gruppe.

Exemplarische Darstellung der Arbeit mit speziellen Klientengruppen und Anwendungsgebiete sozialer Gruppenarbeit (Selbsthilfegruppen, sozialtherapeutische Gruppen usw.).

Funktion des Sozialarbeiters als Gruppenleiter und Gruppenberater.

Strukturelle Analysen von Gemeinwesen unter Einbeziehung der Betroffenen, Mitwirkung an sozialer Planung.

Techniken zur Aktivierung Betroffener und zur Herstellung demokratischer Partizipationsformen bei Kommunikation und Entscheidungsfindung.

Selbstorganisation Betroffener, Entwicklung gemeinschaftlicher Initiativen und Projekte zur sozialen und wirtschaftlichen Verbesserung der Situation betroffener Regionen und Gruppen.

Einbindung von Verbündeten in Prozesse der Gemeinwesenarbeit. Einsatzmöglichkeiten von Kooperations-, Verhandlungs- und Konfliktstrategien.

Techniken der Konfliktaustragung und der Konfliktlösung.

Unterschiedliche organisatorische Strukturen von Selbsthilfegruppen und Gemeinwesenprojekten.

Bezug zu und Abgrenzung gegenüber Bürgerinitiativen. Förderungsmöglichkeiten für Projekte.

Unterschiedliche Formen von Gemeinwesenarbeit bei unterschiedlicher Trägerschaft der Projekte und unterschiedlicher Organisation der Sozialarbeit.

Formen des Engagements des Gemeinwesenarbeiters, der Distanzierung und der Loslösung vom Projekt.

Beziehung von Gemeinwesenarbeit zu anderen Arbeitsfeldern (Regionalentwicklung, Stadtteilarbeit, Aktionsforschung, Erwachsenenbildung, Freizeitpädagogik usw.), Gemeinwesenarbeit als Herstellung von Öffentlichkeit auf lokaler Ebene, als Hilfe zum Aufzeigen und Lösen lokaler (kommunaler) Konflikte.

ORGANISATION UND ADMINISTRATION DER SOZIALARBEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Planung und Organisation von Arbeitsprozessen, Optimierung von Arbeitsabläufen, Grundlagen der Organisationsentwicklung. Daten- und Faktensammlung, Objektivität und methodische Absicherung von Akteninhalten, Rechtsfragen der Aktenführung (Einsicht, Herausgabe usw.), Grundzüge der Kanzleiorganisation.

Arbeitsunterlagen, Fallverlaufsdarstellungen, Abfassen relevanter Schriftstücke (Berichte, Fachkorrespondenz, fachliche Stellungnahmen usw.). Anwendungsbereich von text- und datenverarbeitenden Systemen in der Sozialarbeit, Datenschutz.

  1. Ziffer 3
    Akademieautonome Pflichtgegenstände

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll sich zusätzlich zu den in den Pflichtgegenstandsbereichen 1 und 2 sowie in den verbindlichen Übungen erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Akademie in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

DEUTSCH/LEBENDE FREMDSPRACHE

Deutsch:

Inhalte, die die Möglichkeiten schriftlicher und mündlicher

Kommunikation erweitern, wobei literarische, kulturelle sowie soziale

Bezüge herzustellen sind.

Lebende Fremdsprache:

Integration der Vorkenntnisse.

Themen aus dem persönlichen und sozialen Umfeld des Studenten.

Aktuelle Themen.

Kulturelle und soziale Besonderheiten des Landes, in dem die Zielsprache gesprochen wird. Tätigkeit und Wirkungskreis einschlägiger internationaler Organisationen; Möglichkeiten der Weiterbildung und der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Lektüre und Diskussion von Fachtexten aus Zeitschriften und wissenschaftlichen Publikationen; Verkürzung von Texten auf den wesentlichen Inhalt.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Gesprächsführung; Konferenzterminologie.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit pro Semester.

Allgemeinbildende Fachgebiete

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

WIRTSCHAFTLICHE FACHGEBIETE

Inhalte, die die wirtschaftliche Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Wirtschaftspolitische Betrachtung des sozialen Umfeldes unter besonderer Bedachtnahme auf betriebswirtschaftliche Aspekte.

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

PRAXISORIENTIERTE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Praxisbezug, Aufarbeiten bzw. Ergänzen der theoretischen Grundlagen des betreffenden Handlungsfeldes der Sozialarbeit und Reflexion sowohl der eigenen Tätigkeit als auch des Gruppenprozesses in der Arbeitsgruppe stellen die wesentlichen Inhalte einer Praxisorientierten Unterrichtsveranstaltung dar.

Der Praxisbezug kann in Form von Fall- bzw. Gruppenführung oder von Mitarbeit in einem Gemeinwesenprojekt bzw. in einem (handlungsorientierten) Forschungsprojekt stattfinden.

Methodische Techniken wie Gesprächsführung, Arbeit mit Gruppen usw. sollen geübt werden, desgleichen Dokumentationstechniken, wie das Abfassen von Protokollen und Berichten.

Jeder Studierende hat in jedem Semester eine Praxisorientierte Unterrichtsveranstaltung zu belegen; im Laufe der Ausbildung soll er nach Möglichkeit an mindestens zwei der Art nach verschiedenen Angeboten im Mindestausmaß von vier Wochenstunden mitgearbeitet haben.

Die in der Stundentafel ausgewiesene Wochenstundenanzahl ist für die Vorbereitung und Auswertung der Praxiskontakte vorgesehen. Für den Praxisbezug ist durch entsprechende Gestaltung des Stundenplanes ein Zeitraum im Mindestausmaß von vier Unterrichtsstunden freizuhalten.

Die Arbeit in den Praxisorientierten Unterrichtsveranstaltungen ist in Kleingruppen durchzuführen.

PRAXISSEMINAR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Vorbereitung des Praktikums:

Information über Praxisbereiche und einzelne Praxisstellen, insbesondere im Hinblick auf deren Klientenkreis, Arbeitsmethoden und Organisation.

Vorbereitung auf methodisch relevante Situationen, die für alle Praxisstellen von Bedeutung sein können, wie zB der Hausbesuch oder andere allgemein übliche Beratungssituationen.

Beratung des Studenten bei der Planung seiner praktischen Ausbildung und der Wahl der einzelnen Praxisstellen. Vorbereitung des Studenten auf das jeweils bevorstehende Praktikum.

Betreuung des Studenten während des Praktikums, insbesondere durch

Besuche an der Praxisstelle und Gruppentreffen.

Auswertung des Praktikums:

Nach Abschluß des Praktikums bilden der schriftliche Praxisbericht des Studenten und die Beschreibung durch die Praktikumsstelle die Basis für die Auswertung. Berichterstattung über Organisation, Aufgaben- und Klientenkreis der Praxisstellen und Verlauf des Praktikums. Aufarbeiten allgemeiner methodischer Erfahrungen. Ergänzung theoretischer Kenntnisse bzw. gezielte Delegation dieser Aufgabe an die Lehrer der einschlägigen Unterrichtsveranstaltungen. Auswertung der Praxiserfahrungen durch Reflexion der eigenen Rolle des Studenten, seiner Haltungen und Reaktionen gegenüber den Klienten und Mitarbeitern der Praxisstelle. Formulierung von Entscheidungskriterien für die Wahl des künftigen Berufsfeldes.

ERGÄNZENDE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN

Spezialgebiete der Sozialarbeit

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Ausgewählte Kapitel aus den Gegenständen der Pflichtgegenstandsbereiche 1. und 2. Die Auswahl der konkreten Inhalte obliegt dem Ständigen Ausschuß der Akademie (siehe Abschnitt römisch III).

Persönlichkeitsbildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Die Auswahl der konkreten Inhalte obliegt dem Ständigen Ausschuß der Akademie (siehe Abschnitt römisch III).

ÄSTHETISCH-KREATIVE FACHGEBIETE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll handwerklich-gestalterische, spiel- und bewegungsorientierte, rhythmisch-musikalische und sprachlich-kommunikative Techniken als methodische Instrumente sozialer Arbeit verstehen und ausüben können.

Lehrstoff:

Spiel, technisches Werken, textiles Werken, Tanz, Entspannungstechniken, darstellendes Spiel, Rollenspiel, kreativer Umgang mit Texten/Sprachgestaltung, technische Medien als Hilfsmittel, Plakatgestaltung, bildnerische Gestaltungsformen uä.

Der Sozialarbeiter als Animator. Entwicklung und Erprobung von kreativitätsfördernden Lernhilfen und Aufforderungsreizen.

Methoden zur Förderung der Kreativität in Anwendung der Erkenntnisse aus Psychologie, Pädagogik, ästhetische Kommunikation und Bildung.

C. PRAKTIKA

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Student soll

Lehrstoff:

Aufgabenkreis und innerer Aufbau der Praxisstelle.

Art des Zusammenwirkens innerhalb der Praxisstelle (Führungsstil, Kooperation) und gegebenenfalls mit übergeordneten, nebengeordneten und nachgeordneten Stellen derselben Institution.

Beschreiben des Klientenkreises der Praxisstelle und dessen spezielle Probleme. Information über die wichtigsten Stellen, mit denen die Praxisstelle zusammenarbeitet.

Information über die Vorschriften, die die Praxisstelle zu beachten hat. Ausführung schriftlicher Arbeiten, die für einen Sozialarbeiter der betreffenden Praxisstelle anfallen und im Sinne der Fallführung relevant sind.

Erleben des persönlichen Kontaktes mit Klienten. Abbau von Kontaktbarrieren. Erfassen der Situation, der Bedürfnisse und der Problematik von Klienten in ihren Ursachen.

Entwicklung von Zielvorstellungen unter Berücksichtigung der soziokulturellen Rahmenbedingungen und der persönlichen Situation des Klienten.

Gezielte Methodenanwendung sowohl gegenüber Klienten als auch im Kontakt mit anderen Systemen (Bezugsgruppen des Klienten, Institutionen, Gemeinwesen ua.). Aufbau einer Klientenbeziehung durch „Arbeitsbündnis'' (zumindest in teilnehmender Beobachtung).

Erlernen von administrativen und verwaltungstechnischen Fertigkeiten.

Trainieren von Verhandlungs- und Kommunikationstechniken.

Anwendung praktischer Fertigkeiten in der Alltagsbewältigung und Freizeitgestaltung im Umgang mit Klienten, die dafür konkrete Hilfestellung benötigen.

Anwendung von Wissen aus den Human- und Sozialwissenschaften; Erleben der Umsetzbarkeit solcher Wissensinhalte in die Praxis.

Reflexion des eigenen Handelns und Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit in der Begegnung mit dem Klienten.

Systematische Auswertung und Dokumentation von Arbeitsergebnissen.

Eingliederung und Rollenfindung in konkreten Organisationsstrukturen (Institutionen); Erfassen und Reflektieren von übergeordneten Strukturen des Staates und der Verwaltung, die Einflüsse auf sozialarbeiterisches Handeln haben; Wahrnehmen der Rolle des Sozialarbeiters im Bereich sozialer Planung.

Koordination, Kooperation und Teamfähigkeit innerhalb und außerhalb von Institutionen.

Auseinandersetzung mit Kontrollinstanzen, Erleben von kontrollierender Sozialarbeit als Schutzfunktion für Klienten, Beziehen einer Position gegenüber sozialer Kontrolle.

Erfahren von arbeitsrechtlichen Normen.

Die Praktika sind im allgemeinen ganztägig zu absolvieren. Die zeitliche Anordnung der Praktika ist vom Ständigen Ausschuß der Akademie unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten zu treffen.

Die Gesamtzeit der Praktika kann entsprechend den Ausbildungsbedürfnissen und örtlichen Gegebenheiten aufgeteilt werden.

Die Praktika sollen nach Möglichkeit in einem Block absolviert werden, doch sind für jene Studenten, denen dies aus beruflichen oder sonstigen wichtigen Gründen nicht möglich ist, individuelle Lösungen vorzusehen, die die Erreichung des Ausbildungszieles in Umfang und Qualität auf anderen Wegen sicherstellen. Dies gilt vor allem für Studenten der Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige.

Der Student kann im Einvernehmen mit der Praktikumsleitung unter den zur Verfügung stehenden Praxisstellen wählen, doch müssen bei der Auswahl sein Ausbildungsstand und ebenso die fachliche Qualifikation und Berufsbezogenheit der Praktikumsstelle berücksichtigt werden. Es kann auch eine Praktikumsstelle auf Vorschlag des Studenten angetreten werden, wenn das Einverständnis der Praktikumsleitung vorliegt. Praktikumsstellen außerhalb des Standortes der Akademie oder des Bundesgebietes können besetzt werden, wenn die eignungsmäßigen Voraussetzungen und die entsprechende Betreuung gesichert sind.

Die Akademie hat für die fachgemäße Vorbereitung, Organisation, Betreuung und Auswertung der Praktika Praktikumsleiter zu bestellen, die als qualifizierte Fachkräfte der Sozialarbeit ausgewiesen sein müssen.

In Zusammenarbeit mit den Praktikumsstellen ist anzustreben, daß die Studenten von fachlich versierten Bediensteten (Sozialarbeitern) in die Agenden der Praktikumsstellen eingeführt und entsprechend betreut werden. Diese Einführung und Betreuung soll sich im Sinne des Lehrplans der Praktika vollziehen.

Bei Vorbereitung und Auswertung der Praktika ist insbesondere enge Zusammenarbeit mit den Lehrern der Handlungsfelder und der Methoden der Sozialarbeit zu verwirklichen.

D. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die akademieautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß. Weitere Festlegungen erfolgen durch akademieautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

Lehrstoff:

Festlegung durch akademieautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

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*1) Festlegung der Gesamtwochenstundenzahlen der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen durch akademieautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

*2) Davon im 1. und 2. Semester je zwei Wochenstunden. *3) Eine Wochenstunde je Semester.

*4) Festlegung durch akademieautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

*5) Wie der entsprechende Pflichtgegenstand.