Kurztitel
Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 406/1968 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 639/1994Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1968, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 639 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 1Artikel eins, Paragraph eins
Index
64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Artikel IArtikel römisch eins
Für die Gesetzgebung der Länder auf dem Gebiete der fachlichen Anstellungserfordernisse für die von den Ländern, Gemeinden oder von Gemeindeverbänden anzustellenden Kindergärtnerinnen, Erzieher an Horten und Erzieher an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen bestimmt sind, werden folgende Grundsätze aufgestellt:
§ 1.Paragraph eins,
Unbeschadet von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration ist fachliches Anstellungserfordernis:
Für Kindergärtnerinnen:
die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Kindergärtnerinnen bzw. für Kindergärten oder der Reife- und Befähigungsprüfung für Kindergärten;
für Sonderkindergärtnerinnen:
die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Sonderkindergärtnerinnen oder der Befähigungsprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung;
für Erzieher an Horten und für Erzieher an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen bestimmt sind:
die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Erzieher oder der Reife- und Befähigungsprüfung für Erzieher; oder
die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Kindergärtnerinnen und Horterzieherinnen oder der Reife- und Befähigungsprüfung für Kindergärten und Horte; oder
die erfolgreiche Ablegung einer Lehrbefähigungs- oder Lehramtsprüfung;
für Erzieher an Sonderhorten und für Erzieher an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Sonderschulen bestimmt sind:
die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Sondererzieher; oder
die erfolgreiche Ablegung der Lehramtsprüfung für Sonderschulen.
Schlagworte
Lehrbefähigungsprüfung, Ausbildung, Ausbildungserfordernis, Reifeprüfung