die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, wobei die Art der Tätigkeiten und die Größe des Unternehmens bzw. der Arbeitsstätte, Baustelle oder auswärtigen Arbeitsstelle zu berücksichtigen sind,
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,
Paragraph 18
01.01.1995
28.12.2012
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat in Durchführung des 1. Abschnittes durch Verordnung näher zu regeln: