Kurztitel

Soziale Sicherheit (Inkrafttreten)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 464 aus 1994,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

24.06.1994

Text

Die als Anlage zum Bundesgesetz über die Regelung der Beziehungen im Bereich der Sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Quebec Bundesgesetzblatt Nr. 551 aus 1993,) angeschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Quebec im Bereich der Sozialen Sicherheit wurde am 9. Dezember 1993 von Dr. Josef Schuh für die Regierung der Republik Österreich und von Denis Bedard für die Regierung von Quebec unterzeichnet. Die Notifikationen gemäß Artikel 24, Absatz eins, der Vereinbarung erfolgten am 9. Dezember 1993 bzw. 2. März 1994; die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 24, Absatz eins, mit 1. Juni 1994 in Kraft.

Gleichzeitig mit der Vereinbarung wurde nachstehende Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen, die gemäß ihrem Artikel 8, gleichfalls mit 1. Juni 1994 in Kraft tritt: Anmerkung, wird als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)