Abfuhr der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene
Bundesgesetzblatt Nr. 61 aus 1994,
römisch fünf
Paragraph eins
22.01.1994
62 Arbeitsmarktverwaltung
Die Dienststellen der Justiz haben die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung über eine zentrale Stelle monatlich summarisch auf Grund der in den einzelnen Vergütungsstufen zurückgelegten Versicherungszeiten mit der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse abzurechnen.
15.09.2022
10008899
NOR12108158
N6199433055J