Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten
Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 734 aus 1993,
Anlage 7 /, 7,
30.10.1993
31.08.1997
Anlage 7 7
Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten beginnend mit
31. 8. 1995
(Art. römisch III Paragraph eins, Absatz 6, Ziffer 5, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,)
Anlage 7.7
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AUFBAULEHRGANG FÜR FREMDENVERKEHRSBERUFE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lvpfl.
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe
I. II.*2)III.
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1. Religion ........................ 2 2 2 6 (III)
2. Deutsch ......................... 3 3 3 9 (I)
3. Englisch ........................ 3 3 2 8 (I)
4. Französisch ..................... 4 4 3 11 (I)
5. Geschichte und Sozialkunde ...... - 2 2 4 (III)
6. Politische Bildung und Rechtskunde - - 2 2 III
7. Volkswirtschaftslehre ........... - - 2 2 III
8. Geographie (einschließlich
Fremdenverkehrsgeographie) ...... - 2 2 4 III
9. Biologie und Umweltkunde ........ 2 - - 2 III
10. Physik .......................... 2 - - 2 (III)
11. Chemie .......................... 2 - - 2 (III)
12. Mathematik ...................... 3 3 2 8 (II)
13. Technologie der
Fremdenverkehrsbetriebe ......... - - 2 2 II
14. Fremdenverkehrslehre ............ - - 2 2 III
15. Betriebswirtschaftslehre des
Reisebüros ...................... - 2 - 2 II
16. Verkehrswirtschaftslehre ........ - - 2 2 III
17. Marketing ....................... - 2 - 2 II
18. Betriebswirtschaftslehre und
gastgewerbliche Betriebslehre ... 2 2 2 6 II
19. Rechnungswesen (einschließlich
Datenverarbeitung) .............. 3 3 3 9 I
20. Angewandte Betriebslehre ........ - - 2 2 III
21. Küchenwirtschaft und
Ernährungslehre *1) ............. 3 3 - 6 IV
22. Servierkunde *1) ................ 2 2 - 4 IV
23. Betriebspraktikum *1) ........... 4 2 - 6 (Va)
24. Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)
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Gesamtwochenstundenzahl ..... 37 37 35 109
Pflichtpraktikum jeweils acht Wochen in den Hauptferien, und zwar - vor dem römisch II. Jahrgang im gastgewerblichen Betrieb, vor dem römisch III. Jahrgang im Reisebüro, Heilbäder- und Kurbetrieb oder in der Fremdenverkehrsverwaltung, allenfalls auch im Verwaltungsbereich oder im Empfang eines Hotels.
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Wochenstunden Lvpfl.
Freigegenstände *4) Jahrgang Summe Gruppe
I. II. III.
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Dritte lebende Fremdsprache ......... 3 2 2 7 (I)
Philosophischer Einführungsunterricht - 2 2 4 (III)
Datenverarbeitung ................... - 2 2 4 I
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Unverbindliche Übungen *4)
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Spielmusik .......................... 1 1 1 3 V
Chorgesang .......................... 1 1 1 3 V
Aktuelle Fachgebiete ....... (bis zu) 2 2 2 6 (I bis
VI)
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Förderunterricht *3) *4)
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Deutsch ............................. 2 2 - 4 (I)
Englisch ............................ 2 2 - 4 (I)
Französisch ......................... 2 2 - 4 (I)
Mathematik .......................... 2 2 - 4 (II)
Rechnungswesen (einschließlich
Datenverarbeitung) .................. 2 2 - 4 I
römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Aufbaulehrgang für Fremdenverkehrsberufe hat im Sinne der Paragraphen 65 und 73 Absatz eins, Litera b, unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 72 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die Hotelfachschule, Gastgewerbefachschule, Tourismusfachschule und dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe zu führen.
römisch III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des
Religionsunterrichtsgesetzes)
Für den römisch eins. Jahrgang gilt der im Bundesgesetzblatt Nr. 30 aus 1984, bekanntgemachte Lehrplan für den römisch III. Jahrgang der sonstigen berufsbildenden höheren Schulen, für den römisch II. Jahrgang gilt der genannte Lehrplan für den römisch IV. Jahrgang und für den römisch III. Jahrgang gilt der genannte Lehrplan für den römisch fünf. Jahrgang.
römisch IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Entwicklung der sprachlichen Gestaltungsfähigkeit und der Fähigkeit, sachgemäß und folgerichtig zu argumentieren und zu diskutieren. Weckung des Verständnisses für Literatur und andere Ausdrucksformen künstlerischen und kulturellen Lebens sowie Hinführung zu kritischer Beurteilung von Inhalt und Form. Anleitung zur Lektüre und Auseinandersetzung mit repräsentativen Werken der Weltliteratur unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Schrifttums in literarischem und geistesgeschichtlichem Zusammenhang.
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Sprachpflege und Sprachkunde:
Lese- und Vortragsübungen in mundartfreiem Sprechen, Erzählen, Berichten und Beschreiben sowie Übungen zu Referaten und Diskussionen mit Stellungnahmen und Charakterisierungen. Protokolle. Systematische Übungen zum Abfassen von Problemarbeiten. Stilistische Übungen und Stilanalysen. Analyse dichterischer Texte. Strukturen der Gegenwartssprache (Sprachschichten). Rechtschreibübungen. Zeichensetzung.
Grammatik:
Wortarten, ihre Funktion und ihre Verwendung. Der Satz, seine Funktion und seine Verwendung. Funktion und Verwendung komplizierter Satzkonstruktionen. Einführung in die Handhabung von Nachschlagewerken.
Leseerziehung und Literaturkunde:
Behandlung von Dichtungen unter motivlichen, thematischen und formalen Aspekten unter Beachtung der literaturkundlichen Einordnung. Textvergleiche. Behandlung von Dichtungen aus dem 18. und 19. Jahrhundert.
römisch II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Sprachpflege und Sprachkunde:
Referate über Dichtungen; Fachreferate. Übungen zur Diskussionsleitung. Analyse und Wertung literarischer Texte. Stilvergleiche. Grammatik als Stilelement. Problem- und Facharbeit.
Leseerziehung und Literaturkunde:
Behandlung von Dichtungen des 20. Jahrhunderts unter motivlichen, thematischen und formalen Aspekten unter Beachtung der literaturkundlichen Einordnung.
römisch III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Sprachpflege und Sprachkunde:
Fachübergreifende Referate. Besondere Formen der Diskussion (Debatte, Podiumsdiskussion). Ansprache. Stegreifrede. Interpretationsarbeit.
Leseerziehung und Literaturkunde:
Behandlung von Dichtungen der Gegenwart unter motivlichen, thematischen und formalen Aspekten unter Beachtung der literaturkundlichen Einordnung.
Didaktische Grundsätze:
Dem Bildungsziel entsprechend ist die Sprecherziehung zu beachten, ohne Vernachlässigung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit. Gefestigte Rechtschreibkenntnisse sind ein Berufserfordernis.
Bei der Auswahl und Aufbereitung der Lehrinhalte ist vor allem auf Altersgemäßheit, Aktivierung und geeignete Motivation der Schüler Bedacht zu nehmen.
Bei den mündlichen Übungen der Schüler ist auf selbständige Vorbereitung und die Möglichkeit der Verwendung von audiovisuellen Hilfsmitteln, Textproben und Tafelbildern zu achten.
Größere Werke sind auf Grund häuslicher Lektüre zu besprechen. In der Schule sind nur sorgfältig ausgewählte Stellen zu lesen.
Das fächerübergreifende Prinzip ist grundsätzlich zu berücksichtigen.
Schularbeiten:
römisch eins. Jahrgang: eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit,
römisch II. Jahrgang: zwei zweistündige Schularbeiten,
römisch III. Jahrgang: eine zweistündige und dreistündige Schularbeit.
3. ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Weckung des Verständnisses für die Denk- und Lebensweise sowie für die Eigenheiten und Gewohnheiten der Menschen des angelsächsischen Sprachraumes bzw. der englischsprechenden Gäste.
Schulung im Lesen und Verstehen englischer Texte, welche die Darstellung des täglichen Lebens betreffen oder mit dem Fremdenverkehr zusammenhängen, sowie in der Übersetzung englischer und deutscher Texte.
Vermittlung eines angemessenen aktiven Wortschatzes zur Bewältigung alltäglicher und fachspezifischer Situationen sowie eines erweiterten passiven Wortschatzes zum Verständnis von Texten allgemeinen wie auch literarischen Inhaltes.
Kenntnis der Struktur der englischen Sprache und Fähigkeit zur korrekten Anwendung dieser Kenntnisse im Sprachgebrauch.
Aufzeigen der wesentlichen Unterschiede zwischen amerikanischem und britischem Englisch.
Fähigkeit zur Abwicklung des Schriftverkehrs der Fremdenverkehrsbetriebe.
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Aussprache- und Buchstabierübungen; Übungen im schriftlichen und mündlichen Gebrauch der Sprache; Redewendungen aus der Umwelt des Schülers unter Berücksichtigung des zukünftigen Berufes; Fachdialoge und Texte aus dem Hotel und Gastgewerbe.
Vermittlung der Kenntnisse der Sprachstruktur. Unter Berücksichtigung vorhandener Kenntnisse Wiederholung und Ergänzung der für den richtigen Sprachgebrauch notwendigen Grammatik.
Diktate, Nacherzählungen, Beschreibungen, Umformungsübungen, Übersetzungsübungen, Pflege der freien Rede und der Diskussion.
Die Fremdenverkehrsbetriebe und deren Einrichtungen; Ferien, Freizeit, Sport, Krankheit und Gesundheit. Die Bedeutung Österreichs als Fremdenverkehrsland (Fremdenverkehrsgemeinden und -regionen).
Einführung in die Österreich- und England- bzw. Amerikakunde. Hotelkorrespondenz und Stellenbewerbung.
römisch II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Übung zur Stilistik und zur Wortschatzerweiterung (Referate).
Schwierigere Übersetzungen von Fachtexten, Textzusammenfassungen, Übungen zum freien Aufsatz.
Die kulturelle Bedeutung Österreichs.
Reisebüro- und Kongreßwesen (Erstellung von Veranstaltungs- und Besichtigungsprogrammen).
Die Länder des angelsächsischen Sprachraumes, Wirtschaftspolitik, aktuelle Probleme.
Werbung (Übersetzung und Analyse von Werbetexten). Reisebürokorrespondenz.
römisch III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Freie Aufsätze (Themen des Fremdenverkehrs), aktuelle Probleme der Fremdenverkehrswirtschaft.
Das Vorstellungs- und das Verkaufsgespräch (Telefon), Übertragung von Fachgesprächen.
Einführung in die englische und amerikanische Literatur.
Didaktische Grundsätze:
Die Fremdsprache ist so früh wie möglich als Unterrichtssprache zu verwenden. Besonderes Augenmerk ist auf eine moderne Idiomatik zu richten. Der Grundwortschatz ist systematisch zu erweitern und zu festigen.
Die Lautschrift ist zu lernen, damit sie dem Schüler beim Aufsuchen eines Vokabels im Wörterbuch das Lautbild vermittelt.
Die Schulung in der Grammatik hat in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen. Neue Lehrinhalte zur Grammatik sind in kleinen Schritten zu untermauern. Es ist darauf zu achten, daß sie vom Schüler mit Einsicht erfaßt werden.
Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die englische Lebensweise veranschaulichen, wie zum Beispiel Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonband, Filme oder andere audiovisuelle Medien sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch sind zu fördern.
Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, durch Mustersätze und durch Selbständigkeit der Schüler zu erreichen. Dies gilt auch im Sprachlabor. Die Laborübungen werden sich vor allem erstrecken auf Ausspracheübungen, Übungen zum schnellen Verstehen und richtigen Reagieren, Satzbauübungen, Übungen zum englischen Idiom, Übungsdiktate.
Die Fähigkeit zur freien Konversation ist beim Schüler durch Rollenspiele zu erreichen. Die Rollenspiele sollten, wenn es der realen Situation entspricht, auch über Telefon erfolgen. Später werden auch Konversationsübungen in Form von Diskussionen über beliebige Themen möglich sein, die zwanglos erfolgen sollen. Damit die Schüler lernen, auch längere Reden in der fremden Sprache vorzubereiten und vorzutragen, sind Referate zu vergeben.
Die englische Literatur ist den Schülern durch gutgewählte Textproben und geeignete Ganzschriften nahezubringen. Zur Privatlektüre sind die Schüler anzuregen.
An die Übungen zum Schriftverkehr hat sich gelegentlich die maschinschriftliche Übertragung der Briefe anzuschließen.
Schularbeiten:
römisch eins. Jahrgang: zwei einstündige Schularbeiten,
römisch II. Jahrgang: zwei zweistündige Schularbeiten,
römisch III. Jahrgang: eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit.
4. FRANZÖSISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Weckung des Verständnisses für die Denk- und Lebensweise sowie für die Eigenheiten und Gewohnheiten der Menschen des französischen Sprachraumes.
Schulung im Lesen und Verstehen französischer Texte, welche die Darstellung des täglichen Lebens betreffen oder mit dem Fremdenverkehr zusammenhängen, sowie in der Übersetzung französischer und deutscher Texte.
Vermittlung eines angemessenen aktiven Wortschatzes zur Bewältigung alltäglicher und fachspezifischer Situationen sowie eines erweiterten passiven Wortschatzes zum Verständnis von Texten allgemeinen wie auch literarischen Inhaltes.
Kenntnis der Strukturen der französischen Sprache und Fähigkeit zur korrekten Anwendung dieser Kenntnisse im Sprachgebrauch.
Fähigkeit zur Abwicklung des Schriftverkehrs der Fremdenverkehrsbetriebe.
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Aussprache- und Buchstabierübungen; Übungen im schriftlichen und mündlichen Gebrauch der Sprache; Redewendungen aus der Umwelt des Schülers unter Berücksichtigung des zukünftigen Berufes; Fachdialoge und Texte aus dem Hotel- und Gastgewerbe.
Vermittlung der Kenntnisse der Sprachstruktur. Unter Berücksichtigung vorhandener Kenntnisse Wiederholung und Ergänzung der für den richtigen Sprachgebrauch notwendigen Grammatik.
Diktate, Nacherzählungen, Beschreibungen, Umformungsübungen, Übersetzungsübungen, Pflege der freien Rede und der Diskussion.
Die Fremdenverkehrsbetriebe und deren Einrichtungen; Ferien, Freizeit, Sport. Die Bedeutung Österreichs als Fremdenverkehrsland (Fremdenverkehrsgemeinden und -regionen).
Einführung in die Österreich- und Frankreichkunde. Hotelkorrespondenz.
römisch II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Übungen zur Stilistik und Wortschatzerweiterung (Referate).
Schwierige Übersetzungen von Fachtexten, Textzusammenfassungen, Übungen zum freien Aufsatz.
Österreich und Frankreich als Fremdenverkehrsländer.
(Wirtschaft, Kultur, aktuelle Probleme).
Reisebüro- und Gästekorrespondenz.
römisch III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Freie Aufsätze (Themen des Fremdenverkehrs), Länder des französischen Sprachraumes (Politik, Wirtschaft, Kultur, aktuelle Probleme).
Ausgewählte Texte aus der französischen Literatur.
Stellengesuche und -angebote, das Vorstellungsgespräch, das Verkaufsgespräch. Übungen zum Konsekutivübersetzen.
Didaktische Grundsätze:
Die Fremdsprache ist so früh wie möglich als Unterrichtssprache zu verwenden. Allfälliges Vorwissen der Schüler ist nicht in den Unterricht miteinzubeziehen. Besonderes Augenmerk ist auf eine moderne Idiomatik zu richten. Der Grundwortschatz ist systematisch zu erweitern und zu festigen.
Die Lautschrift ist zu lernen, damit sie dem Schüler beim Aufsuchen eines Vokabels im Wörterbuch das Lautbild vermittelt.
Die Schulung in der Grammatik hat in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen. Neue Lerninhalte zur Grammatik sind in kleinen Schritten und systematisch zu erarbeiten und durch viele Beispiele und Anwendungsübungen zu untermauern. Es ist darauf zu achten, daß sie vom Schüler mit Einsicht erfaßt werden.
Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die französische Lebensweise veranschaulichen, wie zum Beispiel Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatte, Tonband, Filme oder andere audiovisuelle Medien sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch sind zu fördern.
Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, durch Mustersätze und durch Selbständigkeit der Schüler zu erreichen. Dies gilt auch im Sprachlabor. Die Laborübungen werden sich vor allem erstrecken auf Ausspracheübungen, Übungen zum schnellen Verstehen und richtigen Reagieren, Satzbauübungen, Übungen zum französischen Idiom, Übungsdiktate.
Die Fähigkeit zur freien Konversation ist beim Schüler durch Rollenspiele zu erreichen. Die Rollenspiele sollten, wenn es der realen Situation entspricht, auch über Telefon erfolgen. Später werden auch Konversationsübungen in Form von Diskussionen über beliebige Themen möglich sein, die zwanglos erfolgen sollen. Damit die Schüler lernen, auch eine längere Rede in der fremden Sprache vorzubereiten und vorzutragen, sind Referate zu vergeben.
Die französische Literatur ist den Schülern durch gutgewählte Textproben und geeignete Ganzschriften nahezubringen. Zur Privatlektüre sind die Schüler anzuregen.
An die Übungen zum Schriftverkehr hat sich gelegentlich die maschinschriftliche Übertragung der Briefe anzuschließen.
Schularbeiten:
römisch eins. Jahrgang: zwei einstündige Schularbeiten,
römisch II. Jahrgang: zwei zweistündige Schularbeiten,
römisch III. Jahrgang: eine zweistündige und dreistündige Schularbeit.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung historischen Wissens. Förderung der Fähigkeit zu kritischem Urteil durch Darstellung geschichtlicher Abläufe, Hinführung zur Einsicht in historische Strukturen und Aufzeigen sinnvoller Gegenwartsbezüge. Erziehung zu toleranter Haltung, zu politischem und sozialem Verantwortungsbewußtsein und zur Achtung von Leben und Persönlichkeit.
Lehrstoff:
römisch II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Überblick über Kulturen, Gesellschafts- und Wirtschaftsformen von der Urgeschichte bis zum 18. Jahrhundert.
Wirtschaftliche, geistige (Aufklärung) und soziale Entwicklungen vor Beginn des Industriezeitalters.
Die gestaltenden Kräfte und Ideen des 19. und des beginnenden 20. Jahrhunderts und ihr Einfluß auf die großen politischen Ereignisse der Epoche: Liberalismus, Nationalismus, Konservativismus, Sozialismus und Christliche Soziallehre. Veränderung der Gesellschaftsstrukturen durch die Industrialisierung.
Die großen Revolutionen (1789, 1848, 1917). Europäische Machtkämpfe und Bündnissysteme unter Beachtung der besonderen Stellung der österreichisch-ungarischen Monarchie und der Folge für die politische Entwicklung in den außereuropäischen Erdteilen.
Die politischen Veränderungen im Zuge der Pariser Vororteverträge.
römisch III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Entwicklung Europas im Spannungsfeld zwischen Kommunismus, Faschismus und Demokratie - Weltwirtschaftskrise - Radikalisierung der Politik. Österreich zwischen den Weltkriegen. Der Zweite Weltkrieg und seine Folgen: Blockbildung, Entkolonialisierung, Krisenherde der Weltpolitik. Probleme der Dritten Welt. Formierung neuer Mächte - die Zweite Republik in Österreich.
Kulturelle und künstlerische Entwicklungen im 20. Jahrhundert. Der Einfluß der Massenmedien auf die Gesellschaft. Der Fremdenverkehr im 20. Jahrhundert.
Didaktische Grundsätze:
Das umfangreiche historische Lehrgut erfordert eine vertiefte exemplarische Behandlung ausgewählter Kapitel, während der übrige Lehrstoff so zu behandeln ist, daß er als Orientierungsrahmen die zeitliche Situierung der ausführlicher dargestellten historischen Abschnitte ermöglicht. Aus dem historischen Geschehen sind jene Elemente besonders herauszuarbeiten, die für das Verständnis der Gegenwart entscheidend sind.
Das historische Detail hat der Verlebendigung kausaler Zusammenhänge zu dienen. Jede monokausale Verzerrung geschichtlicher Zusammenhänge ist zu vermeiden. Auf die Erfordernisse der „Politischen Bildung'' ist besonders zu achten.
Schwerpunkte sind dort zu setzen, wo das fächerübergreifende Unterrichtsprinzip im Zusammenhang mit Nachbardisziplinen angewandt werden kann.
RECHTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in Wesen und Wert einer rechtsstaatlichen Demokratie und in den Aufbau der österreichischen Rechtsordnung.
Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis politischen und sozialen Lebens, zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten und zur Inanspruchnahme staatsbürgerlicher Rechte erforderlich sind.
Erziehung zu verantwortungsbewußtem Verhalten in Staat und Gesellschaft.
Vermittlung von Rechtskenntnissen für Leben und Beruf, Schulung der Denk- und Urteilsfähigkeit in rechtlicher Sicht.
Anleitung zur Lösung von Rechtsfällen aus der Fremdenverkehrspraxis.
Lehrstoff:
römisch III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Grundfragen des modernen Staates. Begriff des Staates. Macht, Herrschaft und Recht. Der individuelle Freiheitsraum.
Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen; Staatenverbindungen.
Die Demokratie: westliches und östliches Demokratieverständnis.
Wahlrecht und Wahlsystem; politische Willensbildung in der Demokratie: politische Parteien, Interessensvertretungen, öffentliche Meinung; Probleme der Gewaltenteilung.
Regierung und Parlament, Regierungspartei und Opposition.
Die österreichische Bundesverfassung: leitende Grundsätze.
Organisation des Staates: Bund, Länder, Selbstverwaltungskörper, insbesondere die Gemeinden.
Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit.
Kontrolle der staatlichen Tätigkeit in politischer, rechtlicher und
wirtschaftlicher Beziehung.
Staatsbürgerschaft: Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Grund- und Freiheitsrechte.
Die völkerrechtliche Stellung Österreichs: Staatsvertrag und Neutralitätserklärung. Die geistige, zivile, wirtschaftliche und militärische (umfassende) Landesverteidigung.
Ausgewählte Beispiele aus dem ABGB und dem HGB.
Grundzüge des Verwaltungsrechtes.
Behandlung fachübergreifender Probleme.
Didaktische Grundsätze:
Die Behandlung aktueller politischer Ereignisse im Unterricht hat die Schüler zu sachlich begründeter Stellungnahme anzuregen und zu toleranter Haltung gegenüber politisch Andersdenkenden zu führen.
Es sind Unterrichtsmethoden zu bevorzugen, die die Bedeutung des einzelnen und seine Verantwortung für die Gemeinschaft bewußt machen.
Möglichkeiten zu aktiver Teilnahme am politischen Leben sollen aufgezeigt werden.
Einsatz von Medien, Lehrausgänge und Vorträge haben den Unterricht zu ergänzen. In Rechtslehre bildet die Grundlage der Unterrichtsführung das ABGB. Gesetzestexte, insbesondere soweit sie den Fremdenverkehr betreffen, sind in gemeinsamer Arbeit zu interpretieren. Vorhandenes Vorwissen der Schüler ist einzubeziehen.
Diskussionen und Gruppenarbeit über Rechtsfälle aus der Praxis sollen zu aktiver Teilnahme motivieren, ebenso wie gelegentliche Besuche von Gerichtsverhandlungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermitteln eines Einblickes in Strukturen und Zusammenhänge wirtschaftlicher Vorgänge unter Berücksichtigung der für die Gegenwart bedeutenden Lehrmeinungen. Schulen der Fähigkeit zur Beurteilung volkswirtschaftlicher Fakten und wirtschaftspolitischer Aussagen. Anleitung zum Erkennen wirtschaftlicher Probleme unter besonderer Berücksichtigung der Fremdenverkehrswirtschaft und zur Auseinandersetzung mit möglichen Problemlösungen.
Lehrstoff:
römisch III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Grundbegriffe der Volkswirtschaftslehre. Natürliche und gesellschaftliche Grundlagen.
Wirtschaftsordnung: Modelle und Wirklichkeit.
Waren und Dienstleistungen im volkswirtschaftlichen Kreislauf:
Wirtschaftsstufen, Wirtschaftssektoren.
Geld: Wesen und Erscheinungsformen, Währung, Leistungsbilanz. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Öffentliche Haushalte. Finanz- und Steuerpolitik.
Konjunkturlehre und Konjunkturpolitik.
Internationale Wirtschaftsgemeinschaften.
Behandlung fachübergreifender Probleme.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist nach Vermittlung der Grundlagen durch ständige Bezugnahme auf die konkreten wirtschaftlichen Einrichtungen und Verhältnisse in Österreich aber auch im Hinblick auf aktuelle internationale Probleme zu erarbeiten. Es sind Schwerpunkte zu bilden, aktuelle Ereignisse in den Unterricht einzubauen und mit den Schülern auszuwerten. Den Schülern ist Gelegenheit zu geben, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese auch zu vertreten. Bei der Behandlung fachübergreifender Probleme ist der gegenstandsspezifische Aspekt besonders zu berücksichtigen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Weckung des Verständnisses für die geographischen Gegebenheiten in ihrem Zusammenhang mit Mensch und Wirtschaft. Erfassen der Bedeutung von Natur- und Kulturlandschaft als Grundlage für den Fremdenverkehr.
Vermittlung von Kenntnissen über Fremdenverkehrsgebiete Europas und der Welt und über Verkehrsverbindungen zwischen den touristischen Herkunfts- und Zielgebieten.
Lehrstoff:
römisch II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Regionalgeographie Europas: Aufbau, Großlandschaften, Klima, Bevölkerung, Wirtschaft.
Fremdenverkehrsländer und Fremdenverkehrsziele in Europa; dazu Verkehrsverbindungen von und nach Österreich.
römisch III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Regionalgeographie Außereuropas: Aufbau, Großlandschaften, Klima, Bevölkerung, Wirtschaft.
Fremdenverkehrsländer und Fremdenverkehrsziele Außereuropas; Internationale Fremdenverkehrsstatistik.
Verkehrsverbindungen von und nach Europa und Österreich.
Internationale Land-, See- und Luftverkehrswege in ihrer Bedeutung für den Weltfremdenverkehr. Knoten- und Kreuzungspunkte des Weltverkehrs.
Didaktische Grundsätze:
Themen der allgemeinen Geographie sind überall dort knapp zu behandeln, wo sie zum Verständnis des Lehrstoffes erforderlich erscheinen. Die Behandlung von Fremdenverkehrsgebieten und Fremdenverkehrszielen hat sich insbesondere in Europa im Rahmen der Staaten zu orientieren. Auf Lebens-, Urlaubs- und Reisegewohnheiten der nach Österreich kommenden Gäste ist ebenso Bedacht zu nehmen wie auf die Lebensgewohnheiten der Bevölkerung und auf die staatlichen Reglementierungen in den Fremdenverkehrsgebieten außerhalb Österreichs.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen in Biologie und Umweltkunde, die für gehobene Berufe in der Fremdenverkehrswirtschaft sowie im Bäder- und Kurwesen von Bedeutung sind.
Erarbeitung der Sonderstellung des Menschen innerhalb der Natur und der sich daraus ergebenden Verantwortung gegenüber der belebten und unbelebten Umwelt. Verständnis für die Natur als beschränkte Rohstoff- und Energiequelle und für die Gefährdung durch Raubbau, Mißbrauch und Umweltverschmutzung.
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Zelle, die lebende Einheit der Organismen, Bedeutung der Bakterien, Viren und Pilze für den Menschen. Wichtige Funktionssysteme, Embryonalentwicklung des Menschen. Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten bei Pflanzen und Tieren. Erbnatur des Menschen.
Mensch und Umwelt: Biotope, Biozönose, Umweltverschmutzung und Umweltschutz, Natur- und Landschaftsschutz. Überblick über die Geologie und Bodenschätze Österreichs.
Didaktische Grundsätze:
Jene Kapitel, die für die Fremdenverkehrswirtschaft von besonderer Bedeutung sind, sollen im Vordergrund stehen. Bei der Behandlung der Funktionssysteme sind die des Menschen hervorzuheben, besonders hinsichtlich Hygiene und Krankheitsverhütung.
Im Rahmen der aktuellen Fachgebiete werden Schülerübungen empfohlen.
10. PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erarbeitung der wichtigsten physikalischen Begriffe, insbesondere derjenigen, die in Fremdenverkehrsberufen von Bedeutung sind, sowie eines grundlegenden Verständnisses für die Physik der Gegenwart.
Erziehung zum Lösen physikalisch-technischer Probleme in der praktischen Anwendung.
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang:
Mechanik: Wichtige Begriffe der Bewegungslehre - Masse und Kraft - Grundgesetze der Mechanik - Energie- und Impulssatz - Grundbegriffe der Hydromechanik und Aeromechanik und Grundlagen der Strömungslehre.
Wärmelehre: Wärmeausdehnung fester, flüssiger und gasförmiger Körper - Zustandsgleichung der Gase - römisch eins. und römisch II. Hauptsatz der Wärmelehre - Kältetechnik und Wärmekraftmaschinen.
Optik: Reflexion - Brechung - Dispersion - Beugung - Polarisation - optische Geräte.
Elektrizität: Elektrische Größen, Ohmsches Gesetz - Magnetfeld - Grundlagen der Elektronik - elektromagnetische Schwingungen und Wellen - elektrische Informationsübertragung - Halbleiter.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht hat grundsätzlich von der Erfahrung der Schüler, der Beobachtung der Naturerscheinungen oder dem Versuch auszugehen.
Wegen des geringen Stundenausmaßes ist der Schwerpunkt auf die Anwendung in Wirtschaft und Technik zu legen.
Neben Versuchen sind audiovisuelle Hilfsmittel heranzuziehen. Auf knappe Formulierungen, richtige Einheiten und einschlägige ÖNORMEN ist zu achten. Im Rahmen der aktuellen Fachgebiete werden Schülerübungen empfohlen.
11. CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erarbeitung der wichtigsten chemischen Begriffe, Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für die Bedeutung der Chemie in der Gegenwart. Erziehung zum selbständigen Arbeiten und zum Lösen von chemischen Problemen in der praktischen Anwendung.
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Atombau, Periodensystem, chemische Bindung.
Chemische Formeln und Gleichungen.
Säure-Basen-Reaktion, Redoxreaktion.
Wichtigste Nichtmetalle, Metalle und Legierungen. Kettenförmige und ringförmige Kohlenwasserstoffe.
Erdöl, Kohle, Alkohole, Carbonsäuren, Ester, Fette, Seifen, Kohlenhydrate, Proteine, Proteide.
Ab- und Umbau der Stoffe im Organismus.
Kunststoffe.
Didaktische Grundsätze:
Die große Bedeutung dieses Gegenstandes in der Praxis, speziell in der Fremdenverkehrswirtschaft ist deutlich zu machen. Querverbindungen zu anderen Gegenständen wie Küchenwirtschaft und Servierkunde sind herzustellen. Insbesondere die Zusammenhänge mit Physik sind durch Beobachtung, ausgewählte Versuche und Schülerübungen aufzuzeigen. Zur weiteren Veranschaulichung des Unterrichtes sollen Exkursionen und Schülerübungen dienen.
12. MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse auf dem Gebiet der Elementarmathematik; Einführung in die höhere Mathematik mit Querverbindungen zur Wirtschaft; Bedeutung der mathematischen Funktionen in der Praxis.
Erziehung zu exaktem, logischem und kritischem Denken. Erfassen funktionaler Beziehungen.
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Grundbegriffe der Mengenlehre; Rechnen mit Zahlen; Rechnen mit Termen; lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer oder mehreren Unbekannten; Potenzrechnungen mit ganzzahligen und rationalen Exponenten;
Funktionsbegriff; Potenzfunktionen, Exponentialfunktionen;
graphische Darstellung von Funktionen; Anwendung der Funktionen in der Wirtschaft; der Logarithmus, Rechnen mit Logarithmen;
quadratische Gleichungen; Gleichungen höheren Grades; Grundbegriffe der Geometrie, Flächen- und Körperberechnungen; Winkelfunktionen.
römisch II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Zahlenfolgen und Reihen; Grenzwert; Differentialrechnung; Kurvenuntersuchungen; Extremwertaufgaben; Kostenfunktionen (Wirtschaftsmathematik); Integralrechnung.
römisch III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Zinseszins- und Rentenrechnungen; Schuldtilgung; Wiederholung wesentlicher Gebiete aus der Wirtschaftsmathematik; lineare Optimierung, Grundbegriffe der Statistik.
Didaktische Grundsätze:
Allgemeine Gedankengänge wie Zusammenhänge sind durch spezielle Beispiele aufzubereiten und durch graphische Methoden zu veranschaulichen. Das Verständnis für die Probleme, die das Wirtschaftsleben in wachsendem Maße aufwirft, ist zu fördern.
Schularbeiten:
römisch eins. - römisch III. Jahrgang: vier einstündige Schularbeiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen über die Ausstattung der Hotel- und Gaststättenbetriebe, die hiefür benötigten Materialien sowie die entsprechenden Planungen, unter Berücksichtigung der damit zusammenhängenden Energie- und Umweltprobleme.
Lehrstoff:
römisch III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bau, Ausstattung und Einrichtung von Betrieben der Fremdenverkehrswirtschaft, Einführung in die Planung und Gestaltung unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften (Bauordnung, Normen, Brandschutz, Betriebshygiene). Einführung in die Gartenplanung und -gestaltung.
Technologie und Verwendungsmöglichkeit wichtiger Glas-, Ton-, Holz- und Metallwaren, Kunststoffe und Textilien, die bei Bau und Einrichtung Verwendung finden. Einfluß der Technologie auf die Betriebsführung (Energiebedarf, Wärmeschutz, Entsorgung, Umweltschutz).
Erhaltung von wertvollen Kulturgegenständen und Kulturgütern.
Didaktische Grundsätze:
Die Anschaulichkeit und Aktualität des Unterrichtes soll durch Verwendung von audiovisuellen Hilfsmitteln und Sammlungen von Rohstoffen und Fertigwaren sowie durch den Besuch von einschlägigen Betrieben erhöht werden.
Durch Kontakt mit den Lehrern für Angewandte Betriebslehre und Chemie sind Zweigleisigkeiten zu vermeiden.
Bei der Beurteilung der Eignung verschiedener Materialien sind insbesondere auch ergonomische und hygienische Anforderungen zu berücksichtigen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Entwicklung des Verständnisses für die Grundlagen sowie für die kulturelle, soziale, politische und wirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs.
Vermittlung von Kenntnissen über die Einrichtungen, Betriebe und Organisationen der Fremdenverkehrswirtschaft auf kommunaler, regionaler, überregionaler und internationaler Ebene.
Anleitung zum Lösen von Aufgaben und Setzen von Maßnahmen der Fremdenverkehrspolitik.
Lehrstoff:
römisch III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Kulturelle, soziale, wirtschaftliche und politische Bedeutung des Fremdenverkehrs.
Fremdenverkehrsort, Fremdenverkehrsregion: rechtliche Grundlagen, Organisation, Verwaltung, Einrichtung und Aufgaben, Marketing.
Städtetourismus: Bedeutung und Stellung im österreichischen Fremdenverkehr, Einrichtungen, Marketing.
Kurwesen: Bedeutung und Stellung im österreichischen
Fremdenverkehr, rechtliche Grundlagen, Heilvorkommen. Kurort:
Voraussetzungen, Organisation und Verwaltung, Einrichtungen, Marketing.
Kongresse und kulturelle Veranstaltungen im Tourismus:
Einrichtungen, Organisation und Verwaltung. Ausflugsverkehr. Rechtliche Grundlagen auf Bundes- und Landesebene.
Fremdenverkehrspolitik: Aufgaben, Ziele, Maßnahmen. Öffentliche und private Fremdenverkehrseinrichtungen auf überregionaler und internationaler Ebene. Fremdenverkehrsförderung.
Fremdenverkehrsstatistik. Aus- und Weiterbildung, Arbeitsmarkt. Entwicklungstendenzen und Probleme des nationalen Fremdenverkehrs.
Didaktische Grundsätze:
Auf ein ausgewogenes Maß von theoretischer Kenntnisvermittlung und praxisbezogenem Arbeitsunterricht ist in diesem Gegenstand besonders Wert zu legen. Bedacht zu nehmen ist daher besonders auf die Verwendung und Auswertung facheinschlägiger Veröffentlichungen. Exkursionen und Vorträge von Experten können den Unterricht ergänzen.
Querverbindungen zu facheinschlägigen Gegenständen sind herzustellen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen über die Funktion des Reisebüros im nationalen und internationalen Tourismus, über die Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern sowie über die rechtlichen Bestimmungen. Einführung in die Organisation des Reisebürobetriebes. Anleitung zu praktischer Handhabung von einschlägigen Arbeitsmitteln.
Lehrstoff:
römisch II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Das Reisebüro: Aufgaben, Betriebsformen (Reiseveranstalter und Reisevermittler), rechtliche Grundlagen; Reisebüroorganisationen. Funktionale und abteilungsmäßige Gliederung des Reisebüros. Typische Arbeitsabläufe. Ausstattung, Arbeitsbehelfe, Fahrausweise.
Beziehungen zwischen Reisebüros und Kunden: Incoming - Outgoing, Auskunftserteilung, Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften; allgemeine Reisebedingungen.
Einschlägige praktische Übungen (besonders mit Fahrplänen und Tarifen). Zusammenarbeit zwischen Reisebüros und Leistungsträgern, Abwicklung von Buchungsaufträgen, Kontingentvereinbarungen.
Gesellschafts- und Pauschalreisen: Aufbau, Kalkulation, Durchführung.
Das Personal des Reisebüros.
Didaktische Grundsätze:
Ein wesentliches Element der Unterrichtsführung ist die Anleitung zu praxisbezogener Reisebürotätigkeit, die im Rahmen eines Lehrreisebüros verwirklicht werden kann. Vor allem müssen die Bereiche Information, Verkauf von Pauschalreisen, Veranstaltung eigener Reisen und Verkauf von Fahrausweisen betont werden. Fallstudien, Gastvorträge und Exkursionen können den Realitätsbezug fördern. Querverbindungen zu facheinschlägigen Gegenständen sind herzustellen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen über Einrichtungen, Organisationen und gesetzliche Regelungen der Verkehrswirtschaft. Wecken des Verständnisses für die Bedeutung der Verkehrseinrichtungen für die Fremdenverkehrswirtschaft und die gesamte Volkswirtschaft.
Erziehung zu rücksichtsvollem Verhalten im Verkehrsgeschehen.
Lehrstoff:
römisch III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Grundlagen des Verkehrs: Begriffe, Entwicklung, Formen.
Überblick über das österreichische Verkehrswesen: Entwicklung, Einrichtungen, Unternehmungen, Organisationen. Bedeutung Österreichs im europäischen Verkehrsgeschehen.
Straßenverkehr: Straßenarten und Straßennetz Österreichs, seine Einbindung in das europäische Straßennetz, insbesondere im Hinblick auf Herkunfts- und Zielländer des Fremdenverkehrs.
Die Straßenverwaltung und ihre Aufgaben in Österreich. Probleme der Planung, Finanzierung des Baues und der Erhaltung von Straßen.
Öffentliche und private Kraftfahrlinien, ihre Unternehmungen und Wirkungsweise. Gelegenheits-Kraftfahrverkehr.
Freiwillige Organisationen im Straßenverkehr und ihr Leistungsangebot. Internationale Organisation des Straßenverkehrs. Auszüge aus der Straßenverkehrsordnung und anderen einschlägigen Gesetzen. Verkehrserziehung.
Eisenbahnverkehr: Zugarten, Streckennetze, Bahnhöfe und ihre Einrichtungen. Die österreichischen Bundesbahnen, Organisation und Verwaltung. Privatbahnen. Dienstleistungsangebot der Bahn, insbesondere für den Fremdenverkehr. Rechtliche Regelungen im Eisenbahnverkehr.
Die Seilbahnen Österreichs im Dienste des Fremdenverkehrs.
Schiffsverkehr: der Schiffverkehr und seine Einrichtungen.
Überblick über touristisch wichtige Formen der Personenschiffahrt im Binnen- und Seeverkehr. Binnenschiffahrt in Österreich. Schiffahrtsgesellschaften und Schifffahrtsrouten im Seeverkehr.
Luftverkehr: Fluggeräte, Flughäfen und ihre Einrichtungen. Linien- und Charterflugverkehr, Fluggesellschaften, Flugrouten. Internationale Organisationen und ihre Wirkungsweise.
Probleme des Nahverkehrs. Ausgewählte Kapitel des Güter- und Nachrichtenverkehrs.
Kooperationsformen von Verkehrsunternehmen. Probleme der Verkehrspolitik, erläutert an aktuellen Beispielen. Bedeutung der Verkehrswirtschaft für den Fremdenverkehr und für die österreichische Volkswirtschaft.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist unter steter Berücksichtigung der in den Fächern Geographie, Betriebswirtschaftslehre des Reisebüros und Fremdenverkehrslehre dargebotenen Inhalte zu führen. Möglichkeiten zum Kennenlernen von Verkehrseinrichtungen sind zu nützen, Vorträge von Experten sind ebenso empfehlenswert wie die Anlage einer Lehrmittelansammlung, insbesondere zur Veranschaulichung von Verkehrseinrichtungen.
17. MARKETING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen über die Aufgaben des Marketing, die Marketingziele und den Einfluß der Marktsituation auf die Konzeption von Marketingzielen. Anleitung zur Erarbeitung von Marketingstrategien, wie sie Käufer- bzw. Verkäufermarkt verlangen unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile verschiedener Marketingformen zur Erzielung des optimalen Absatzes. Vermittlung des Verständnisses für die psychologischen Grundlagen in den Bereichen Marktforschung, Preispolitik und Werbung. Erziehung zur Bereitschaft, den sich ändernden wirtschaftlichen Gegebenheiten durch innovatorische Verhaltensweisen zu begegnen.
Lehrstoff:
römisch II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Einführung in das Marketing, Aufgaben, Ziele.
System Marketing:
Marketingformen, Horizontales Marketing - Kooperation, Verschmelzung, Franchise System, sonstige Diversifikationen.
Vertikales Marketing - Angliederung, Verträge.
Marketingstrategien im Verkäufer- bzw. Käufermarkt.
Marktforschung:
Ziele, Formen, Träger; Psychologie und Motive touristischer Verhaltensweisen; Informations- und Materialbeschaffung, Befragungstechniken; Einführung in statistische Erhebungen und Analysen. Marktanalyse - Angebots- und Nachfrageanalysen, Marktbeurteilung. Marktbeobachtung, Trends, Mediaanalyse.
Instrumente und Anwendung des Marketing:
Angebotsgestaltung. Preispolitik - Preisbildung, Psychologie des Preis-Leistungs-Verhältnisses, Preisdifferenzierung
Öffentlichkeitsarbeit - Maßnahmen, Verhalten gegenüber Medien:
Werbung - Psychologie der Werbung, Werbestile; Werbemittel, Gestaltung, Einsatz, Vertrieb.
Formen der Bewerbung von Zielgruppen; Werbeorganisationen;
Zusammenarbeit mit Werbefirmen, Gemeinschaftswerbung;
Werbebudgetierung; Absatzmethoden - Verkauf und Verkaufsförderung;
Verkaufsgesprächstechnik, Marketingplan, Erfolgskontrolle sowie Kosten des Marketing.
Didaktische Grundsätze:
Nach der grundsätzlichen Einführung in das Marketing ist auf die einzelnen absatzpolitischen Instrumente einzugehen. Beispiele sind vorwiegend der Fremdenverkehrswirtschaft zu entnehmen. Die praktische Anwendung der im theoretischen Unterricht erworbenen Kenntnisse an möglichst aktuellen Beispielen und die Kritik daran sollen das Erreichen des Lehrzieles sicherstellen. Der Lehrstoff sollte vielfach praktische Fallstudien umfassen und durch den Einsatz von Gastvortragenden sowie umfangreichem Bildmaterial bereichert werden. Printmedien und audiovisuelle Medien sollen nach Möglichkeit eingesetzt werden. Fallanalysen und Planbeispiele sollen dem Schüler die Wirksamkeit von ihm selbst gewählter Strategien erkennbar machen. Eine maximale Aktivierung des einzelnen Schülers muß sichergestellt werden, damit er Einblick in wirtschaftliche Zusammenhänge gewinnt.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen über den Aufbau des Betriebes, das Betriebsgeschehen und die Beziehung des Betriebes zur Außenwelt;
Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkung auf den Betrieb.
Vermittlung der Kenntnis moderner Betriebsorganisationen und Menschenführung.
Schulung der Fähigkeit zur Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme sowie der Fertigkeit in der Abfassung der wesentlichen Schriftstücke.
Vermittlung von Kenntnissen über die besonderen betriebswirtschaftlichen Probleme der Fremdenverkehrsbetriebe.
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Die gastgewerblichen Betriebsarten, Überblick über den personellen Aufbau eines Hotelbetriebes.
Räumliche Gliederung eines Hotels.
Technische Ausstattung der einzelnen Abteilungen, Empfang, Beherbergung, Verpflegung, Verwaltung, Hilfs- und Nebenbetriebe.
Schriftverkehr mit dem Gast.
Tätigkeit des Hotelpersonals in der Empfangs- und Beherbergungsabteilung sowie in der Verpflegungsabteilung (food and beverage) und Verwaltung.
Der innerbetriebliche Schriftverkehr. Verkaufsfördernde Maßnahmen für den Hotelbetrieb (Verpflegung - Beherbergung) einschließlich der besonderen gastgewerblichen Betriebsformen.
Arbeitshygiene.
Allgemeine und besondere arbeitshygienische Maßnahmen, das Arbeitnehmerschutzgesetz, die Dienstnehmerschutzverordnung.
Unfall- und Brandverhütung sowie Versicherungsschutz. Arbeitsorganisation.
römisch II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre:
Betrieb und Unternehmung, Markt, Betriebsgründung, Standort, Produktionsfaktoren, Wirtschaftsgrundsätze, Wirtschaftlichkeit, Rentabilität.
Betrieblicher Kreislauf:
Beschaffung - innerbetriebliche Leistungserstellung - Absatz, Überblick über Finanzierung und Investition.
Betriebswirtschaftslehre des gastgewerblichen Betriebes:
Wesentliches aus dem Gewerberecht; Formen der betrieblichen Leistungserstellung, Problematik der Bestimmung von Betriebstypen und Leistungsbereichen.
Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem gastgewerblichen Betrieb und Lieferanten, Geldinstituten, Behörden, Reisebüros, einschließlich Schriftverkehr (besonders im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag und dem Zahlungsverkehr).
Unternehmensformen, Kooperation, Konzentration.
Unternehmensführung:
Aufgaben und Prinzipien des Managements, Führungsstile.
Personalwesen:
Grundlegende arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, Mitarbeiterauswahl, Mitarbeitereinsatz (Arbeitsanalyse, Kontrolle, Grundsätze der Stellenbeschreibung), Aus- und Weiterbildung, Schriftverkehr im Personalbereich.
römisch III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Betriebswirtschaftslehre des gastgewerblichen Betriebes und anderer
Fremdenverkehrsbetriebe:
Gastgewerbliche Betriebe:
Planung und Organisation der betrieblichen Leistungserstellung anhand von Beispielen aus der Praxis.
Kurbetriebe, Bäder, Kongreßbetriebe, Fremdenführer ua. Rechtsgrundlagen, Organisation der Betriebsleistung.
Kooperations- und Konzentrationsformen im Bereich der Fremdenverkehrsbetriebe.
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre:
Investition und Finanzierung, Kapitalbildung, Kreditmarkt, Finanzplanung, Investitionsrechnung samt Rentabilitätsprognose, Betriebsanalyse und Betriebskritik.
Betriebswirtschaftslehre der Fremdenverkehrsbetriebe:
Besonderheiten der Finanzierung.
Angewandtes betriebliches Marketing.
Fallbeispiele aus den Fremdenverkehrsbetrieben zur Betriebsanalyse
und Betriebskritik.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Betriebswirtschaftslehre hat die fachlichen Grundlagen für das Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge zu vermitteln. Auf die Anwendung dieser Grundlagen sowie auf konkrete Problemstellungen ist besonders Wert zu legen. Vor allem ist die Fähigkeit zu schulen, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen, Problemlösungen anzubieten und zu diskutieren und die möglichen Konsequenzen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen abzuschätzen.
Die Behandlung der Probleme der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und der speziellen Betriebswirtschaftslehre ist stets sinnvoll aufeinander abzustimmen.
Durch die Herstellung von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen die Auswirkungen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen auf andere Bereiche der Gesellschaft verständlich gemacht werden. Aktuelle Stoffgebiete sind in den Unterricht einzubeziehen.
Das Erkennen von Zusammenhängen ist durch Exkursionen, Lehrausgänge und Lektüre von Fachzeitschriften zu fördern.
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sind die Schüler durch Diskussionen, Fallstudien und Planspiele zu aktivieren.
Die Ausarbeitung von Schriftstücken hat stets im Zusammenhang mit den entsprechenden Stoffgebieten zu erfolgen. In Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Unterrichtsgegenstandes Stenotypie und Textverarbeitung sind die Schüler zur korrekten formalen Ausarbeitung der Schriftstücke anzuleiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Bewältigung der im Rechnungswesen von Fremdenverkehrsbetrieben anfallenden Arbeiten erforderlich sind.
Schulung des Verständnisses für den Zusammenhang aller Aufzeichnungen sowie für eine ordentliche äußere Form bei ausreichender Kenntnis der Rechtsgrundlagen der Buchführung. Fähigkeit zur Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen mit dem Ziel einer zukunftsorientierten Unternehmensführung.
Beherrschung der Kostenrechnung (einschließlich Kalkulation) in den in der Praxis üblichen Formen.
Kenntnis der Personalverrechnung (einschließlich Verbuchung). Vertrautheit mit der Organisation des Rechnungswesens unter Beachtung der neuen Entwicklungen.
Grundlegende Kenntnisse der Betriebsstatistik (laufende Auswertung des Zahlenmaterials sowie Analyse und Kritik der Bilanz).
Grundlegende Kenntnisse des Steuerrechts und ihre Anwendung in allen Teilbereichen des Rechnungswesens.
Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen Problemen, zur selbständigen Arbeit und zur Arbeit im Team sowie zum Erkennen der Bedeutung eines funktionstüchtigen Rechnungswesens für die Einzelwirtschaften und für die Gesamtwirtschaft.
Einsicht in die Notwendigkeiten der eigenen Weiterbildung und der Vertiefung der Kenntnisse unter Heranziehung originaler Quellen (Gesetzestexte, Fachzeitschriften, Fachliteratur).
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wiederholung der Doppik und der Verbuchung von Geschäftsfällen im Hotel- und Gastgewerbe.
Weitere Besonderheiten der Finanzbuchhaltung im gastgewerblichen Betrieb:
Erfassung und Verbuchung von Leistungen und Durchlaufposten, Verrechnung mit Reisebüros und Kreditbüros, Abrechnung und Verbuchung von Valuten und Reiseschecks.
Personalverrechnung und -verbuchung im Fremdenverkehrsbetrieb.
Wiederholung der Bilanzlehre:
Bewertungsprinzipien; Waren- und Materialbewertung (Abfassungsprinzipien), Anlagenbewertung, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Forderungsbewertung, Behandlung fremder Währungen in der Bilanz, Rücklagen.
römisch II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Abschluß von Einzelunternehmen.
Abschluß und Gewinnverteilung bei Personengesellschaften und Stillen Gesellschaften; bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften nur in den Grundzügen.
Organisation des Rechnungswesens (Besonderheiten wesentlicher Typen der Fremdenverkehrsbetriebe).
Datenverarbeitung: Grundlage der Datenverarbeitung und Anwendung im Fremdenverkehrsbetrieb (einfache Beispiele).
Kostenrechnung in der Fremdenverkehrswirtschaft.
Kostenträgerrechnung: Zuschlagskalkulation, Äquivalenzzahlenkalkulation und Divisionskalkulation als Möglichkeit für die Speisen-, Getränke- und Zimmerpreiskalkulation.
Absatzkalkulation für Handelswaren.
Kostenerfassung (Kostenartenrechnung):
Erfassung der Kosten; Entwicklung der Kosten aus der Finanzbuchhaltung und andere Arten der Kostenerfassung;
Berechnung der kalkulatorischen Kosten.
Kostenrechnungssysteme:
Vollkostenrechnung; Teilkostenrechnung; Grundzüge der Plankostenrechnung.
Kostenzurechnung (Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung):
Ausarbeitung und Auswertung des Betriebsabrechnungsbogens.
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung.
Ermittlung des Betriebs- und Unternehmungsergebnisses.
Teilkostenrechnung. Grundzüge der Plankostenrechnung. Zusammenfassende Beispiele aus dem Bereich der Fremdenverkehrsbetriebe (zB Hotel-, Reisebüro- und Kurbetrieb).
Datenverarbeitung: Anwendung im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens (Finanzbuchhaltung).
römisch III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Ertragssteuern: Gewerbesteuer einschließlich Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung, beschränkt auf einfache Fälle;
Einkommensteuer (einschl. Lohn- und Kapitalertragssteuer);
Körperschaftssteuer.
Theorie der Bilanz: Begriff, Zweck und Arten der Bilanz;
gesetzliche Vorschriften; Bilanzierungsgrundsätze; Bilanztheorien. Bewertung der Bilanzpositionen.
Errechnung des handels- und steuerrechtlichen Gewinnes einschließlich der Erfolgsermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (Betriebsstatistik); laufende Auswertung des Rechnungswesens (Zwischenabschluß und kurzfristige Erfolgsrechnung);
Bilanzanalyse und Betriebsvergleich, Budgetierung.
Datenverarbeitung: Anwendung im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens (Betriebsbuchhaltung).
Wiederholung des Lehrstoffes anhand komplexerer Lehrfallstudien.
Datenverarbeitung: Organisationsfragen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung. Vorteile der EDV in allen Arten des betrieblichen Rechnungswesens des Fremdenverkehrsbetriebes.
Steuerlehre: Verkehrssteuern; Besitzsteuern; sonstige Abgaben; Grundzüge des Beihilfenrechtes; zusammenfassende Systematik. Betriebsprüfung. Abgabenverfahrensrecht.
Didaktische Grundsätze:
Die Ausrichtung des Rechnungswesens auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre und die ständige Anpassung des Lehrgutes an die Bedürfnisse der Praxis sind besonders zu beachten. Dem Unterrichtsprinzip der Aktualität kommt Vorrang zu.
Die Verantwortung des im Rechnungswesen tätigen Mitarbeiters gegenüber allen am Unternehmen Interessierten und gegenüber der Gesamtwirtschaft ist ständig zu betonen.
Im Rechnungswesen kommt allen Teilgebieten gleiche Bedeutung zu. Es liegt in der Eigenverantwortung des Lehrers, bei der Behandlung des gesamten Lehrstoffes Schwerpunkte zu setzen.
Auf die Erzielung einer einwandfreien Form aller Ausarbeitungen ist Wert zu legen. Der paginierten Form des Kontos ist der Vorzug zu geben. Die Beispiele haben sich auf das Wesentliche zu beschränken. Dem Beleg als Grundlagen der Verbuchung ist besondere Bedeutung beizumessen. Der Schüler ist möglichst früh mit dem System des Kontorahmens vertraut zu machen.
Die Bilanzierungstechnik ist überwiegend in Form von praxisgerechten Buchungsanweisungen zu üben. Die Erstellung von Abschlußtabellen ist wegen der zeitaufwendigen Formarbeit auf das notwendige Ausmaß einzuschränken.
Die Kostenrechnung ist wegen ihrer zunehmenden Bedeutung als Entscheidungsinstrument eingehend zu behandeln.
Zur Lösung von Beispielen sind maschinelle Verarbeitungseinrichtungen und sonstige Organisationsmittel zu verwenden.
Exkursionen, die sorgfältig vorbereitet und ausgewertet werden müssen, sind als Ergänzung des Unterrichts empfehlenswert.
Die Aktivierung der Schüler ist insbesondere durch praxisbezogenen Unterricht unter Verwendung von Kursblättern, Tarif- und Gebührenordnungen sowie sonstigem Anschauungsmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit zu fördern.
Fachliteratur, Fachzeitschriften, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen ua. sind zu verwenden.
Schularbeiten:
römisch eins. und römisch II. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten,
römisch III. Jahrgang: zwei zweistündige Schularbeiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll mit den Aufgaben der Führung eines Betriebes der Fremdenverkehrswirtschaft vertraut gemacht werden. Er soll lernen, Mitarbeiter zielführend einzusetzen, betriebswirtschaftliche Probleme zu erkennen, Lösungen dafür zu finden und diese in die Praxis umzusetzen.
Lehrstoff:
römisch III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Planung von Veranstaltungsabläufen, Ausarbeitung und Besprechung von Einsatzplänen sowie deren Auswertung im Anschluß an die Veranstaltung. Führungsverhalten, Motivation und Motivationsübungen, Kreativitätstechniken.
Erarbeitung von Stellenbeschreibungen, Mitarbeiteraufnahme, Dienstanweisungen an Mitarbeiter in den Betrieben der Fremdenverkehrswirtschaft, Mitarbeiterkontrolle, Kaderbesprechung.
Verhaltenstraining und Verkaufstechniken in der Fremdenverkehrswirtschaft. Verkehr mit Ämtern und Behörden.
Didaktische Grundsätze:
Mit Hilfe von Planspielen, Rollenspielen, Fallanalysen und ähnlichen Unterrichtsmethoden soll der Unterricht betriebsbezogen gestaltet werden. Das Verhaltenstraining soll durch den Einsatz von audiovisuellen Hilfsmitteln, wie zB Videogeräten usw. unterstützt werden. Facheinschlägige Exkursionen können durchgeführt werden.
ERNÄHRUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der für die Kochpraxis erforderlichen speisenkundlichen Kenntisse unter Berücksichtigung der Grundsätze der Ernährungslehre.
Entwicklung der Fähigkeit, nach zeitgerechten Organisationsprinzipien das Kochverfahren selbständig zu planen sowie verkaufswirksame Speisen bzw. Speisenfolgen der heimischen und der internationalen Küche selbständig und in Gruppenarbeit zuzubereiten. Dabei ist besonders Augenmerk auf rationellen Zeit-, Material- und Arbeitseinsatz zu legen.
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Berufsbild des Kochs, betriebliche Einführung, die Küchenbrigade, Arbeitshygiene und Unfallverhütung.
Vermittlung von Grundfertigkeiten, Grundzubereitungsarten.
Zubereitung von einfachen Gerichten: Suppen, Suppeneinlagen, einfache kalte und warme Vorspeisen. Kalte und warme Saucen, Fleischspeisen und Beilagen. Teige und Massen, einfache kalte und warme Süßspeisen.
Die Nahrung und die Physiologie der Ernährung, der Nährstoffbedarf des Menschen.
Nahrungsmittel: Arten, Zusammensetzung, Nährwert, Aufbewahrung. Würz- und Genußmittel.
römisch II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Zubereitung von Gerichten und Spezialitäten der heimischen und internationalen Küche.
Schalen- und Krustentiere.
Cocktailparty, Kaltes und Warmes Buffet, Spezialitätenwoche. Erstellen von Organisationsplänen für den Küchenbetrieb. Wirtschaftliche Küchenführung.
Horsd'oeuvre. Spezialsuppen. Zubereitung von Fisch. A la minute-Gerichte von Schlachtfleisch, Geflügel und Wild.
Süßspeisen.
Schonende Verarbeitung von Obst und Gemüse. Speiseeisgerichte. Speisefolgen der heimischen und internationalen Küche. Mengenkalkulation und Warenanforderung. Verbrauchskontrolle.
Nährstoff- und Nährwertberechnung. Diätformen. Schonkost. Das Lebensmittelgesetz.
Didaktische Grundsätze:
Die grundlegenden Handgriffe und Arbeitsmethoden sind in Form von arbeitsunterrichtlichen Programmen (gleichzeitiges, intensives, zeitsparendes und alle Schüler der Gruppe aktivierendes Üben des gleichen oder ähnlichen Arbeitsvorganges als Teil eines Gesamtprogrammes) in Lehrküchen zu üben.
Ferner soll der Schüler im Einsatz in der Restaurantküche bzw. in der Betriebsküche lernen, sich durch Übernahme bestimmter Teilaufgaben in den Arbeitsablauf einer Küche einzufügen.
Auf die zahlreichen Probleme der Arbeitshygiene und Unfallverhütung sowie des richtigen Verhaltens bei Unfällen in der Küche ist bei jeder sich bietenden Gelegenheit hinzuweisen.
Auf Querverbindungen mit einschlägigen Unterrichtsgegenständen ist Bedacht zu nehmen.
Der Einsatz von audiovisuellen Hilfsmitteln zur Unterstützung der Vermittlung der Lehrinhalte ist notwendig.
22. SERVIERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung gründlicher Sachkenntnisse und Fertigkeiten in allen Servierarbeiten. Erzielung der Fähigkeit, umfangreichere Aufgaben nach zeitgemäßen Organisationsprinzipien durchführen. Förderung des Bewußtseins der Gastlichkeit. Wesentliche Voraussetzungen dafür sind Sinn für Ordnung und Sauberkeit, gepflegtes Äußeres, gute Umgangsformen sowie die Bereitschaft zur Dienstleistung.
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Berufsbild des Kellners, Verhalten im Dienst, Berufshygiene und Unfallverhütung, betriebliche Einführung.
Inventarkunde und Inventarpflege. Mise en place. Vermittlung von Grundfertigkeiten im Service. Aufdecken, Tragen, Servieren. Servierablauf von der Begrüßung bis zur Verabschiedung des Gastes. Verkaufsgespräche.
Frühstück-, Getränke-, Menü- und A-la-carte-Service.
Speisen- und Getränkekarten. Servieren von Spezialgerichten mit korrespondierenden Getränken. Eß- und Trinkgewohnheiten in verschiedenen Ländern. Barkunde und Übungen. Bankett, Büffet.
Wasser, Mineralwasser, alkoholfreie Getränke, Milch und Milchmischgetränke, Kaffee, Tee, Kakao.
römisch II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Tranchieren, Filieren, Marinieren. Kochen und Flambieren bei Tisch.
Serviermethoden und Serviersysteme und deren Anwendung in verschiedenen Betriebsformen.
Frühstück und Frühstücksbüffet. Kaffeehaus-Service. Etagenservice. Bonieren und Abrechnen.
Erstellen von Organisationsplänen für gastronomische
Veranstaltungen.
Kontrollsysteme. Catering.
Bier, Spirituosen, Weine, Schaumweine.
Bargetränke, Barkontrollen, Getränkekarten.
Lagerung von Getränken.
Einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
Didaktische Grundsätze:
Die Unterweisung hat nach arbeitsunterrichtlichen Prinzipien zu erfolgen. Auf die Koordination mit dem Unterrichtsgegenstand „Küchenwirtschaft'' ist besonders zu achten.
Ein blockmäßiger Aufbau des praktischen Unterrichts wird sich empfehlen.
Der Einsatz von audiovisuellen Hilfsmitteln zur Unterstützung der Vermittlung der Lehrinhalte ist notwendig.
23. BETRIEBSPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler ist mit den praktischen Tätigkeiten in Fremdenverkehrsbetrieben vertraut zu machen. Er soll in der Lage sein, Verantwortung zu tragen, fachliche Aufgaben selbständig zu erfüllen, Betriebsabläufe zu erkennen und sich in ein Arbeitsteam einzufügen.
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Anlernen und praktischer Einsatz in allen Abteilungen und Bereichen eines Betriebes (Empfangs-, Beherbergungs- und Verpflegungsabteilung, Verwaltung, Hilfs- und Nebenbetriebe).
Praxiseinsätze bei Veranstaltungen im laufenden Betrieb.
Steigerung der Verantwortlichkeit bei Arbeiten mit weitgehend selbständiger fachlicher Aufgabenerfüllung.
Betrauung mit einfachen Organisations- und Führungsaufgaben in allen Abteilungen und Bereichen des Lehrhotels sowie weitere Praxiseinsätze im Betrieb und bei Sonderveranstaltungen.
römisch II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Fortführung der Organisations- und Führungsaufgaben sowie der Praxiseinsätze. Einsatz branchenspezifischer Software.
Didaktische Grundsätze:
Der in vielen Positionen mögliche betriebliche Einsatz verlangt von der Schulleitung und von den Lehrern die Erstellung von Einsatzplänen, von den Schülern Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die jeweils gegebene Situation.
In jedem Falle stehen in diesem Unterrichtsgegenstand für den Lehrer pädagogische Zielsetzungen an der Spitze.
Stetige Unterweisung, besonders vor Beginn, aber auch während des Praxisunterrichtes sind Pflicht des pädagogisch wie fachlich dafür besonders qualifizierten Lehrers.
In Verbindung damit sind die Möglichkeiten der Unfallverhütung und Unfallversorgung ebenso zu behandeln wie die Maßnahmen zur Humanisierung der Arbeit und des Arbeitsplatzes.
Das Betriebspraktikum ist als Blockunterricht zu führen, wobei die Auflösung des Klassenverbandes notwendig sein wird.
24. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vervollkommnung der in den praktischen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Formung der Persönlichkeit, vor allem der Berufshaltung, durch die Auseinandersetzung mit der Berufswirklichkeit.
Es ist im Ausmaß von jeweils 8 Wochen in der schulfreien Zeit zwischen den einzelnen Jahrgängen entsprechend dem hiefür abzuschließenden Praktikantenvertrag abzuleisten. Österreicher haben es im Inland zu absolvieren. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Betriebspraktikum'' ist ein enger Kontakt zwischen Schule und Praxisbetrieb zu halten.
Nach Abschluß des Pflichtpraktikums sind die von den Schülern dort gemachten Erfahrungen in den einschlägigen Unterrichtsgegenständen auszuwerten.
B. FREIGEGENSTÄNDE
DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erziehung zur Aufgeschlossenheit für die Denk- und Lebensweise der Menschen des betreffenden Sprachraumes und zum Verständnis für die Eigenheiten und Gewohnheiten der die betreffende Fremdsprache sprechenden Gäste.
Schulung im Lesen und Verstehen von Texten der betreffenden Fremdsprache, soweit sie die Darstellung des täglichen Lebens betreffen oder mit dem Fremdenverkehr zusammenhängen, sowie in der Übersetzung fremdsprachiger und deutscher Texte.
Vermittlung eines angemessenen aktiven und passiven Wortschatzes zur Bewältigung alltäglicher und fachspezifischer Situationen sowie eines erweiterten passiven Wortschatzes zum Verständnis von Texten allgemeinen Inhalts.
Vermittlung von Kenntnissen über die Strukturen der betreffenden Fremdsprache und der Fähigkeit, diese Kenntnisse im Sprachgebrauch korrekt anzuwenden.
Fähigkeit zur Abwicklung des Schriftverkehrs der Fremdenverkehrsbetriebe in der Fremdsprache.
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Aussprache- und Buchstabierübungen. Einführung in die Grundlagen der Sprachstruktur; Übungen im schriftlichen und mündlichen Gebrauch der Sprache: Redewendungen aus der Umwelt des Schülers unter Berücksichtigung des zukünftigen Berufes. Lesen und Beantworten von Fragen, Dialoge, Umformungsübungen, Diktate.
römisch II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Fortsetzung der Formenlehre. Erweiterung der Kenntnisse der Sprachstruktur, Übersetzungen anhand von ausgewählten Fachgebieten wie Ferien, Freizeit, Sport, Hotel, Restaurant, Transportwesen, Post und Bank.
Fremdenverkehrsbetriebe und deren Einrichtungen.
Telefongespräche.
römisch III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Vertiefung der Kenntnisse der Sprachstruktur, Übersetzungen. Übungen zur Stilistik und zur Wortschatzerweiterung. Dialoge, Referate, Auswertung von Fachtexten. Bewerbungsschreiben.
Schriftverkehr im Fremdenverkehrsbetrieb.
Didaktische Grundsätze:
Die Fremdsprache ist so früh wie möglich als Unterrichtssprache zu verwenden.
Besonderes Augenmerk ist auf eine moderne Idiomatik zu richten. Der Grundwortschatz ist systematisch zu erweitern und zu festigen.
Die Lautschrift ist zu lernen, damit sie dem Schüler beim Aufsuchen eines Vokabels im Wörterbuch das Lautbild vermittelt.
Die Schulung in der Grammatik hat in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen. Neue Lerninhalte zur Grammatik sind in kleinen Schritten und systematisch zu erarbeiten und durch viele Beispiele und Anwendungsübungen zu untermauern. Es ist darauf zu achten, daß sie vom Schüler mit Einsicht erfaßt werden.
Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonband, Filme oder andere audiovisuelle Medien sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch zu fördern.
Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen durch Mustersätze und durch Selbständigkeit der Schüler zu erreichen. Dies gilt auch im Sprachlabor. Die Laborübungen werden sich vor allem erstrecken auf Ausspracheübungen, Übungen zum schnellen Verstehen und richtigen Reagieren, Satzbauübungen, Übungen zum Idiom, Übungsdiktate.
Die Fähigkeit zur freien Konversation ist beim Schüler durch Rollenspiele zu erreichen. Die Rollenspiele sollten, wenn es der realen Situation entspricht, auch über Telefon erfolgen.
Der Schriftverkehr ist auf seine Grundformen zu beschränken.
Schularbeiten:
römisch eins. Jahrgang: zwei einstündige Schularbeiten,
römisch II. Jahrgang: eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit,
römisch III. Jahrgang: zwei zweistündige Schularbeiten.
PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sind unter dem Gesichtspunkt einer philosophischen Anthropologie in Psychologie, Erziehungslehre und Philosophie einzuführen.
In der Psychologie ist die besondere Eigenart des Psychischen deutlich zu machen und dabei sowohl der Unterschied zum Körpergeschehen als auch der Zusammenhang damit herauszuarbeiten. Ein Überblick über die grundlegenden Bewußtseinsphänomene und Verhaltensweisen soll zu einem Gesamtbild der Persönlichkeit führen. Darüber hinaus ist zu zeigen, daß die Menschen verschieden sind, in Wechselbeziehungen zu Mitmenschen und Gemeinschaften stehen und eine Entwicklung durchmachen.
In der Erziehungslehre sind die Zusammenhänge zwischen den theoretischen Erkenntnissen der Psychologie und der Soziologie und ihren vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugenderziehung, Berufswahl und Lebensgestaltung, Menschenbildung und Menschenführung im Sinne einer Lebenshilfe herauszustellen.
In der Philosophie sind die Schüler mit wesentlichen Problemen und Lösungsversuchen bekanntzumachen, zu selbständigem und kritischem Denken zu führen und mit tragenden Werken des abendländischen Denkens zu konfrontieren, aber auch darauf hinzuweisen, daß in anderen Kulturen vielfach andere Wertvorstellungen, Geisteshaltungen und Denkweisen bestehen.
Der gesamte Unterricht in diesem Gegenstand soll zur Achtung vor der geistigen Leistung und den Ansichten Andersdenkender erziehen. Darüber hinaus soll er dem jungen Menschen helfen, ein eigenes Welt- und Menschbild zu finden, nach dem Sinn seines Lebens zu fragen und verantwortungsbewußt zu handeln.
Lehrstoff:
römisch II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Psychologie:
Einführung in den Gegenstand:
Erleben, Verhalten und Objektivationen; Aufgaben und Methoden der Psychologie.
Allgemeine Psychologie:
Wahrnehmen und Denken:
Die Rolle der Aufmerksamkeit und der Einstellung (selektives Bemerken); das Zusammenspiel der verschiedenen Sinne (exemplarische Behandlung eines Sinnesgebietes), Gestaltungsqualität und Dingkonstanz; Speicherung und Verwertung der Erlebnisinhalte.
Vorstellung:
Erinnern; Assoziation und Perseveration; Grade der Anschaulichkeit; Wesen und Leistungsfähigkeit der Phantasie; die steuernden Tendenzen im Vorstellungsablauf.
Denken:
Problem und Umweg; Werkzeugdenken und sprachgebundenes Denken; Funktionen der Sprache.
Lernen:
Reifen ererbter Anlagen; Anpassung und Gestaltung durch Lernen; Arten des Lernens und Lernhilfen; Behalten und Vergessen.
Fühlen und Wollen:
Gefühle, Stimmungen, Affekte; Kontrolle der Gefühle; Weiterleben. Instinkt; Antriebe und Motive; Konflikte und Wunschversagung; Willensentscheidung.
Tiefenpsychologie:
Das Bewußtsein und der Begriff des Psychisch-Unbewußten. Wachtraum, Traum und Traumdeutung; Suggestion und Hypnose; Fehlleistungen und seelische Störungen.
Differentielle Psychologie:
Struktur und Entfaltung der Person; Charakter, Persönlichkeit, Individuum und Typus. Psychologie der Geschlechter. Intelligenz. Problematik der Intelligenz- und Persönlichkeitsdiagnose.
Sozialpsychologie:
Kommunikation; Gruppe (besonders Ehe und Familie), Kollektiv, Masse, Menge; Stellung des einzelnen in der Gemeinschaft; massenpsychologische Erscheinungen, Manipulation der Menschen.
Allenfalls:
Richtungen der Psychologie. Grundzüge der Pathopsychologie.
Entwicklungspsychologie und Erziehungslehre:
Einführung:
Anlage und Umwelt; Entwicklung und Erziehung des Menschen; Aufgaben der Erziehungslehre.
Säugling und Kleinkind:
Grundzüge der körperlichen und seelischen Entwicklung; Bedeutung der Mutter-Kind-Beziehung und der Familienverhältnisse. Familienerziehung und Heimerziehung; Bedeutung des Kindergartens; Spiel und Spielzeug; besondere Erziehungsprobleme (zB Trotzalter).
Das Schulkind vor und während der Reifezeit:
Grundzüge der körperlichen und seelischen Entwicklung, Schulreife und Schuleintritt; Schule, Elternhaus und gleichaltrige Gruppe; Erziehungshilfen.
Der Jugendliche und der Erwachsene:
Grundzüge der körperlichen und seelischen Entwicklung; Berufsberatung und Berufswahl; Bildung, Bildungsmöglichkeiten und Bildungsziele; Notwendigkeit der Selbsterziehung; Lebensgestaltung und Partnerwahl. Führen und Lehren. Teilnahme am öffentlichen Leben.
Der alternde Mensch:
Grundzüge der körperlichen und seelischen Entwicklung; besondere Lebensprobleme.
Allenfalls:
Heilpädagogik.
römisch III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Philosophie:
Vom Ursprung, Gegenstand und Sinn des philosophischen Fragens.
Wesen und Begründung der Erkenntnis:
Unterscheidung der psychologischen und der erkenntniskritischen Betrachtungsweise; Begründung der Erkenntnis auf Sinnesempfindungen und Wahrnehmungen (Sensualismus, Empirismus), auf Intuition (Intuitionismus, Phänomenalismus) und auf Denken (Rationalismus), auch im Hinblick auf ihre Bedeutung für die einzelnen Wissenschaften; Unterscheidung von Erkenntnis a posteriori und a priori.
Die Denkmittel und ihr Beitrag zur Wahrheitsfindung:
Grundzüge der Aussagen- und der (ein- und mehrstelligen) Prädikatenlogik.
Notwendigkeit exakten Formulierens; Zeichen und Bezeichnetes; Individualbegriff, Allgemeinbegriff, Kategorie; Definition und Einteilung; Unterscheidung von Begriff (Satzfunktion) und Urteil (Satz); Junktoren und Quantoren; Herstellen und Umformen von Beziehungen; Schluß- und Beweisverfahren; Deduktion und Axiomatik; Wahrheit und Richtigkeit des Urteils; Objekt- und Metasprachen.
Verfahren der induktiven Wissenschaften zur Gewinnung allgemeiner Erkenntnisse; Hypothese und Theorie; Beschreiben, Deuten, Erklären, Verstehen, Bewerten. Grenzen der Erkenntnis entsprechend dem zugrunde gelegten System.
Die Frage nach der Wirklichkeit:
Das Realitätsproblem; die Wirklichkeit und ihre Bereiche.
Mensch und Natur:
Leben und Tod; Materie, Raum und Zeit; Kausalität und Finalität.
Mensch und Gemeinschaft:
Die mitmenschlichen Beziehungen; Recht und Macht; die Frage nach dem Ziel der Menschheit; die menschliche Gesellschaft im Zeitalter von Wissenschaft und Technik.
Mensch und Werte:
Wertungen und Werte; die Frage nach dem höchsten Gut. Das Schöne. Sittliche Grundhaltungen und richtiges Handeln; die Freiheit des Willens.
Mensch und Gott:
Die Frage nach dem letzten Grund und Sinn der Welt; das Verhältnis des Menschen zum Absoluten.
Nach Möglichkeit:
Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.
Didaktische Grundsätze:
Dem Lehrer ist die Wahl des Standpunktes und der Forschungsrichtung freigestellt. Er hat sie den Schülern kenntlich zu machen und darf ihnen seine Meinung nicht aufzwingen, sondern muß sich ehrlich bemühen, auch andere Standpunkte und Forschungsrichtungen zu würdigen.
Dem Unterricht in Psychologie kommt die Aufgabe zu, einerseits das Selbst- und Fremdverständnis zu vertiefen und Hilfe für die Bewältigung von Lebensaufgaben zu bieten, andererseits notwendige Grundlagen für die Erziehungslehre und die Philosophie zu schaffen. Obwohl die theoretische Erhellung der Grundtatsachen im Vordergrund zu stehen hat, ist der Stoff durch Beispiele aus der Angewandten Psychologie und der Vergleichenden Verhaltensforschung sowie durch gelegentliche Experimente lebensnah und anschaulich zu gestalten. Die Grundsätze der psychischen Hygiene sind dabei niemals außer acht zu lassen. Die Fülle der Aufgaben kann nur dann bewältigt werden, wenn Sinnesempfindungen und Wahrnehmungen grundsätzlich nicht ausführlicher als andere wesentliche Gebiete behandelt werden. Moderne Unterrichtsmittel sind heranzuziehen.
Die Erziehungslehre soll vorwiegend praktische Hinweise geben. Dies ist umso eher zu erreichen, wenn der unterrichtliche Ansatz durchwegs aus der Erziehungs- und Lebenswirklichkeit genommen wird und stets auf konkrete Aufgaben bezogen bleibt. Es darf jedoch nicht der Eindruck entstehen, daß fertige Antworten für alle Situationen möglich sind und gegeben werden können. Im besonderen ist darauf hinzuweisen, daß jeder Mensch dauernd an sich selbst zu arbeiten hat und für alle Bereiche seines Tuns Verantwortung trägt.
Jedem Abschnitt der Erziehungslehre geht eine knappe Darlegung der wichtigsten entwicklungspsychologischen Tatsachen voraus. Gleichzeitig bietet sich dem Lehrer die Möglichkeit, Grundbegriffe und Phänomene der Allgemeinen Psychologie, der Differentiellen Psychologie und der Sozialpsychologie zu wiederholen. Vor allem aber eröffnet sich eine Reihe wertvoller Querverbindungen zwischen Psychologie, Erziehungslehre und Philosophie (zB Entwicklung der Erkenntnisfunktion - Erkenntnistheorie; der Jugendliche und der Erwachsene - Mensch und Gemeinschaft, Mensch und Werte; der alternde Mensch - die Frage nach dem letzten Grund und Sinn der Welt).
Der Unterricht in Philosophie hat die Aufgabe, soweit wie möglich an das Philosophieren heranzuführen. Dabei sind die Schüler zu Redlichkeit, Genauigkeit, Klarheit, Sachlichkeit und Wissenschaftlichkeit, auch in der Diskussion, zu erziehen. In der Logik und Wissenschaftslehre geht es nicht um bloße Übernahme von Denkschemata, sondern um die Entwicklung einer kritisch prüfenden Denkhaltung. Da in den einzelnen Lehrgegenständen facheigene Methoden und Prinzipien jahrelang geübt wurden, verbleibt diesem Teilbereich der Philosophie die wichtige Aufgabe der Ergänzung und Zusammenfassung sowie des Vergleiches und der Würdigung.
Es soll ein Ziel des Unterrichtes sein, philosophische Fragen, die sich aus einzelnen Unterrichtsfächern ergeben, zu erörtern. Querverbindungen ergeben sich auch zur Geschichte und Sozialkunde. Auf Philosophiegeschichte, selbst nur im Überblick, muß verzichtet werden. Es kann aber gelegentlich ein philosophisches Problem in seiner historischen Entfaltung dargestellt werden. Besonders empfehlenswert ist es, bei der Behandlung einzelner Probleme und ihrer Lösungsversuche auf bedeutende Denker und philosophische Schulen des Abendlandes hinzuweisen und dabei von Texten klassisch gewordener, gelegentlich auch moderner Philosophen auszugehen.
Der Philosophieunterricht soll danach streben, neben dem fruchtbaren Zweifel das Staunen zu wecken, echte Wertergriffenheit entstehen und die Philosophie auch zum Erlebnis werden zu lassen.
DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung eines fundierten Grundwissens über Hardware und Software. Bewußtmachen der Bedeutung der Datenverarbeitung für den zukünftigen Beruf. Erziehung zu selbständigem Arbeiten am Gerät und zu gewissenhafter Problemanalyse.
Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Arbeitsweise eines Computers. Hardware. Datenstruktur. Datenhierarchie. Bit-Byte. ASII Code. Serielle, parallele Schnittstellen. Datenübertragung. Historische Entwicklung der Computer.
Software. Betriebssystem A:, B:, DIR, FORMAT, COPY, DISKCOPY,
ERASE, WILDCARTS.
Übersicht über die Programmiersprachen.
Programmsprache BASIC. Einfache, praxisbezogene mathematische und
kaufmännische Beispiele in Form von linearen und verzweigten
Programmen.
Aufbau mit Flußdiagrammen und Struktogrammen.
römisch II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Programmsprache BASIC. Umfangreichere, praxisbezogene Beispiele mit Datenspeicherung und Unterprogrammen. Grundlagen des strukturierten Programmierens.
Horizontale Universal-Software, Datenbanken, Tabellenkalkulationen, Business-Grafik, Projektplanung. Bezugnahme auf aktuelle Softwareentwicklungen, insbesondere auf integrierte Programme.
Didaktische Grundsätze:
Vorrangig ist die Arbeit am Gerät. Die theoretischen Grundlagen sind begleitend zur praktischen Arbeit zu vermitteln. Die Kreativität der Schüler ist durch Aufgabenstellungen zu fördern, die einen individuellen Lösungsweg gestatten.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:
römisch eins. - römisch III. Jahrgang (je 1 Wochenstunde):
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik'' (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitung aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:
römisch eins. - römisch III. Jahrgang (je 1 Wochenstunde):
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:
Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Instrumentalspielgruppe der Schule.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.
AKTUELLE FACHGEBIETE
römisch eins. - römisch III. Jahrgang (bis zu 2 Wochenstunden):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse beziehungsweise praktischer Fertigkeiten in bestimmten, der Allgemeinbildung und Berufsausbildung dienenden Fachgebieten.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist so zu führen, daß der Schüler in möglichst seminaristischer Form zu selbständiger Arbeit angeleitet wird. Im Falle eines praktischen Unterrichts ist eine Tätigkeit in Gruppen anzustreben.
Im römisch fünf. Jahrgang ist die Konzentration mehrerer Unterrichtsgegenstände zur fachübergreifenden Behandlung von Problemkreisen geboten. In solchen Fällen ist die gleichzeitige Anwesenheit zweier Lehrer in der Klasse zulässig.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:
Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes im jeweiligen Jahrgang durchgenommenen Lehrstoffs für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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*1) Absolventen der Hotelfachschule und der Gastgewerbefachschule sind im römisch eins. und römisch II. Jahrgang von den Pflichtgegenständen „Küchenwirtschaft und Ernährungslehre'' und „Servierkunde'' sowie im römisch eins. Jahrgang vom Pflichtgegenstand „Betriebspraktikum'' befreit.
*2) Vorprüfung zur Reifeprüfung (nur für Absolventen der Tourismusfachschule und der Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe) am Ende des römisch II. Jahrganges.
*3) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden.
*4) Siehe Anlage 7, Abschnitt römisch eins a.