Festsetzung von Mehrleistungszulagen für Maschinschreibarbeiten (Schreib- und Ansageprämien) - BMJ
Bundesgesetzblatt Nr. 604 aus 1973, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 329 aus 1993,
Paragraph eins
20.05.1993
Diese Verordnung ist auf die in den besonderen Schreibdiensten der Gerichte und staatsanwaltschaftlichen Behörden eingesetzten Bediensteten sowie auf die bei Gerichten mit besonderem Schreibdienst als Verhandlungsschriftführer in Strafsachen eingesetzten Bediensteten anzuwenden.