Kurztitel

Verordnung Arbeitsinspektorate

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.04.1993

Außerkrafttretensdatum

30.04.2017

Text

Sitz der allgemeinen Arbeitsinspektorate

Paragraph 2,

Der Sitz der allgemeinen Arbeitsinspektorate befindet sich:

für den 1. bis 6. Aufsichtsbezirk in Wien;

für den 7. Aufsichtsbezirk in Wiener Neustadt;

für den 8. Aufsichtsbezirk in St. Pölten;

für den 9. Aufsichtsbezirk in Linz;

für den 10. Aufsichtsbezirk in Salzburg;

für den 11. Aufsichtsbezirk in Graz;

für den 12. Aufsichtsbezirk in Leoben;

für den 13. Aufsichtsbezirk in Klagenfurt;

für den 14. Aufsichtsbezirk in Innsbruck;

für den 15. Aufsichtsbezirk in Bregenz;

für den 16. Aufsichtsbezirk in Eisenstadt;

für den 17. Aufsichtsbezirk in Krems a. d. Donau;

für den 18. Aufsichtsbezirk in Vöcklabruck;

für den 19. Aufsichtsbezirk in Wels.