Kurztitel
Einbeziehungen in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 135/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 856/1992Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 856 aus 1992,
Text
§ 1.Paragraph eins,
In die Zusatzversicherung gemäß § 22a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes werden die Mitglieder folgender im § 176 Abs. 1 Z 7 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes genannten Körperschaften (Vereinigungen) des Landes Tirol einbezogen: In die Zusatzversicherung gemäß Paragraph 22 a, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes werden die Mitglieder folgender im Paragraph 176, Absatz eins, Ziffer 7, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes genannten Körperschaften (Vereinigungen) des Landes Tirol einbezogen:
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Sölden;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Gramais;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Holzgau;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Elmen;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommissionen der Gemeinde Söll;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Außervillgraten;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Spiss;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Jerzens;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde St. Sigmund im Sellrain;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Axams;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Kramsach;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde St. Veit im Defereggen;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Stadtgemeinde Schwaz;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Wildschönau;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Vomp;
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 856/1992)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 856 aus 1992,)
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Obernberg;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Wiesing;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Marktgemeinde Mayrhofen;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Stanzach;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommissionen der Gemeinde Längenfeld;
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Assling.