Absatz eins,Verbindungsstellen nach Artikel 22 des Abkommens sind in Österreich
- Strichaufzählungfür die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger,
- Strichaufzählungfür die Arbeitslosenversicherung das Landesarbeitsamt Wien, in Zypern
- Strichaufzählungdas Amt für Sozialversicherungsdienste.