Absatz eins,Soferne nachstehend keine Sonderregelungen getroffen werden, stehen die Sachleistungen nur in einfacher Ausstattung zu.
Orthopädische Versorgung in der Kriegsopferversorgung
Bundesgesetzblatt Nr. 120 aus 1992,
Artikel eins, Paragraph 2
01.03.1992